Gesellenbrief - ein wichtiges Dokument
Wenn Sie einen handwerklichen Beruf erlernen und erfolgreich beenden möchten, steht am Ende die Gesellenprüfung an.
Nachdem die Prüfung erfolgreich bestanden wurde, wird dem Gesellen nun eine Urkunde, der Gesellenbrief, zusammen mit dem Gesellenprüfungszeugnis ausgehändigt. Die Dokumente bescheinigen offiziell den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung. Beide Dokumente werden von der zuständigen Handelskammer ausgestellt.
So beantragen Sie eine Zweitschrift vom Gesellenbrief
Wenn Sie Ihren Gesellenbrief verloren haben, dann können Sie bei der lokalen Handwerkskammer eine Zweitschrift beantragen. Viele Handwerkskammern bieten bereits auf der Internetseite ein PDF für den Antrag.
- Als erstes suchen Sie auf Handwerkskammer.de die zuständige Handwerkskammer heraus. Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes an. Die nächste Handwerkskammer wird mit den Kontaktdaten angezeigt.
- Besuchen Sie die Website der Handwerkskammer.
- Wählen Sie unter dem Reiter “Service-Center” “Sachverständige”.
- Nun müssen Sie Ihre Postleizahl angeben, um die zuständige Handwerkskammer zu finden. Falls Ihre Handwerkskammer ein Formular für den Antrag auf ein Duplikat des Gesellenbriefs hat, finden Sie dieses unter den zahlreichen PDF-Dateien.
- Drucken Sie das Formular aus und geben Sie die geforderten Daten an.
- Schicken Sie den Antrag ausreichend beschriftet an die Handwerkskammer. Einen beschrifteten und frankierten Rückumschlag müssen Sie für die Zweitschrift beilegen. Bei einigen Handwerkskammern können Sie die Zweitschrift nur persönlich und mit der Vorlage des Personalausweises abholen.
- Die Prüfung und Bearbeitung des Antrags auf Zweitschrift beginnt, wenn Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlt haben. Die Kosten variieren von Handwerkskammer zu Handwerkskammer. Der Betrag ist auf dem Antrag ersichtlich.
Falls Ihre Handwerkskammer keinen Vordruck für den Antrag anbietet, wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Kammer. Bitten Sie um Informationen bezüglich eines Duplikatantrags für den Gesellenbrief.
So beantragen Sie die Zweitschrift über die IHK
Um kostenpflichtig eine Zweitschrift bei der IHK beantragen zu können, müssen Sie sich erinnern, welche IHK Ihnen den Facharbeiterbrief ausgehändigt hat. Diese IHK liegt in der Regel in der Nähe des damaligen Ausbildungsbetriebs. Wenn Sie den Ort der Ausbildung kennen, finden Sie schnell die zuständige IHK.
- Suchen Sie mit dem IHK-Finder die zuständige IHK für Ihren ehemaligen Ausbildungsbetrieb.
- Klicken Sie auf “Zu Ihrer IHK” und besuchen Sie so die Website.
- Suchen Sie in der Suchleiste nach “Zweitschrift+Prüfungszeugnis”.
- Über diese Suche erhalten Sie ein Formular zur Ausstellung einer Zweitschrift oder die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners.
- Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
- Die Bearbeitung erfolgt nur, wenn der Bearbeitungsbetrag, der meist ca. 50 Euro beträgt, entrichtet wurde. Hinweise zur Überweisung finden Sie auf dem Antrag.
Wenn kein Formular für den Antrag auf Zweitschrift eines Facharbeiterbriefes auf der Website der zuständigen IHK vorhanden ist, dann kontaktieren Sie den Ansprechpartner. Dieser wird Sie über das weitere Vorgehen informieren und Ihnen das Formular zukommen lassen.
Beglaubigte Kopien zur Vorbeugung
Deutlich weniger als die Zweitschrift kostet es, eine beglaubigte Kopie vom Facharbeiterbrief machen zu lassen. Diese Kopie können Sie bei Bürgerämtern, Kreis- und Gemeindeverwaltungen oder der Stadtverwaltung machen lassen. Bei der Beglaubigung wird bescheinigt, dass Kopie und Original übereinstimmen.
Eine solche Kopie können Sie vorbeugend machen und separat vom Original aufbewahren. Ein Verlust des Facharbeiterbriefs ist dadurch nicht so problematisch, da Sie eine gleichrangige Kopie besitzen.
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