So können Sie die geringfügige Beschäftigung für Rentner anmelden
Haben Sie bereits einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung für Rentner unterzeichnet, so werden Sie von dem Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Damit ist es jedoch noch nicht getan. Da Sie bereits Rentenbezüge erhalten, müssen Sie die Tätigkeit bei der Rentenversicherung anmelden.
- Wichtig ist es, dass Sie sich an Ihre Rentenversicherung wenden, bevor Sie die geringfügige Beschäftigung aufnehmen.
- Rufen Sie einfach Ihre Rentenversicherung an oder schreiben eine E-Mail und fragen alles, was Ihnen auf der Seele brennt.
- Sie können dann ein formloses Schreiben an Ihren Versicherer schicken, in dem Sie Ihren Minijob anmelden. Nennen Sie in dem Schreiben Ihre Rentenversicherungsnummer. Teilen Sie auch mit, wer Ihr Arbeitgeber ist und in welchem Umfang Sie dort arbeiten.
- Man wird Ihnen dann schnell ein Antwortschreiben schicken und Ihre Nebentätigkeit zur Kenntnis nehmen.
Auswirkungen der geringfügigen Beschäftigung
- Sie können ab dem 1. Januar 2013 sogar 450 Euro im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung hinzuverdienen. Bisher waren dies lediglich 400 Euro (Stand November 2012).
- Gehen Sie in den Vorruhestand und sind dabei noch keine 65 Jahre alt, so kann es lediglich zu Kürzungen der Rentenversicherung kommen, wenn Sie einen Midi-Job haben, also mehr als 400 Euro und ab dem 1. Januar 2013, mehr als 450 Euro hinzuverdienen. Besprechen Sie dann die Auswirkungen, vor Aufnahme der Tätigkeit mit Ihrem Versicherer.
- Sind Sie erst ab dem 65. Lebensjahr Rentner, können Sie auch mehr als bei einem Minijob üblich, hinzuverdienen, ohne Abzüge zu befürchten.
- Beziehen Sie zwei Renten oder eine Erwerbsminderungsgrenze, müssen Sie sich an Ihren Rentenversicherer wenden, um Ihre individuelle Grenze zu erfahren, um Abzüge Ihrer Rentenbeiträge zu vermeiden.
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