Die Gerichtshilfe ist den Staatsanwaltschaften zugeordnet und unterstützt die Staatsanwaltschaft bei deren Ermittlungstätigkeit. Ein Gerichtshelfer verdient zwar keine Reichtümer, wird als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst jedoch - im Vergleich zu anderen Branchen - durchaus angemessen bezahlt.
Als Gerichtshelfer arbeiten
- Gem. § 160 Abs. 3 der Strafprozessordnung (StPO) kann die Staatsanwaltschaft die Gerichtshilfe zu unterstützenden Dienstleistungen heranziehen. Insbesondere kommt dies in Betracht, wenn es um die Ermittlung von Umständen geht, die sich auf die Rechtsfolgen einer Tat beziehen. Da bei der Strafzumessung - also der Entscheidung darüber, inwieweit der Strafrahmen für eine Tat ausgeschöpft wird - auch die Folgen der Tat für das Opfer eine Rolle spielen, ermittelt die Gerichtshilfe auch bei den Opfern der Tat.
- Wenn Sie als Gerichtshelfer arbeiten wollen, dann benötigen Sie in der Regel ein sozialpädagogisches Studium bzw. ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit. Werden Sie als Angestellter im öffentlichen Dienst beschäftigt, richtet sich Ihr Gehalt nach den entsprechenden Entgelttabellen.
Das Gehalt richtet sich nach dem TV-L
- Da Justiz Ländersache ist, richtet sich Ihr Gehalt nach dem für die Länder einschlägigen Tarifvertrag TV-L. Entscheidend für die Höhe des Gehaltes ist zunächst die Eingruppierung.
- Stellen für Gerichtshelfer werden oft mit der Entgeltgruppe 10 TV-L ausgeschrieben. Das Grundentgelt in der ersten Stufe dieser Entgeltgruppe beträgt 2.728,79 Euro (Stand: 2013). In der Stufe 5 beträgt es schon 3.912,93 Euro (Stand: 2013).
- Nach der Entgeltgruppe zum TV-L können Sozialarbeiter und Sozialpädagogen jedoch auch in den Entgeltgruppen 11 und 12 beschäftigt werden. Das Grundentgelt auf Stufe 1 beträgt dann 2833,92 Euro bzw. 2933,52 Euro (Stand: 2013).
Ein Gerichtshelfer verdient zwar keine Reichtümer, wird jedoch - anders als oft Sozialpädagogen bei freien Trägern - auch nicht ganz schlecht bezahlt.
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