So funktionieren Genossenschaftsanteile
Der Begriff Genossenschaftsanteile tauchte erstmals im Jahre 1871 auf, als sich viele Kleinunternehmer und Einzelhändler zusammenschlossen, um sich gegen die Großhändler, welche die Preise nach ihrem Gutdünken ändern konnten, zu wehren.
- In der heutigen Zeit sehen Sie Genossenschaften nur noch in der Raiffeisen Handelsgenossenschaft der Bauern und im Wohnungswesen.
- Besonders beim Wohnungswesen haben sich mehrere Institutionen zusammengeschlossen, um sich gegen die willkürlichen Preise der Hausbesitzer zu wehren. Heutzutage werden viele Mehrfamilienhäuser durch Genossenschaften verwaltet. Solche Genossenschaftsanteile können Sie mit Aktien vergleichen, doch haben Sie gleichzeitig den Vorteil, dass dieses Geld sicher angelegt ist.
Beteiligungen an Mietobjekten sind sicher
- Eine Genossenschaft darf Anteile an der Genossenschaft verkaufen. Dafür muss eine Genossenschaft zunächst gegründet werden, indem sich mindestens sieben Leute zusammenschließen, einen Vorstand und einen Aufsichtsrat nennen. Des Weiteren muss diese Genossenschaft in einem besonderen Genossenschaftsregister bei der Stadt eingetragen sein.
- Wer Mitglied einer solchen Genossenschaft werden möchte, muss sich einen Anteil kaufen und hat damit für besondere Verhandlungen und Sitzungen ein Stimmrecht erworben. Dabei ist es vollkommen egal, wie hoch die eingezahlte Summe ist. Pro Person gibt es höchstens einen Genossenschaftsanteil. Genossenschaftsanteile sind heutzutage sehr oft im Wohnungswesen zu sehen, indem der neue Mieter zunächst einen Genossenschaftsanteil erwirbt, bevor er einziehen darf. Damit ist er zugleich Mitglied dieser Genossenschaft, hat ein Stimmrecht und kann an jeder Genossenschaftssitzung teilnehmen.
- Möchten Sie Genossenschaftsanteile verkaufen, so müssen Sie zunächst die gemietete Wohnung verlassen und den Schlüssel zurückgeben. Am Ende des Geschäftsjahres, in dem Sie den Anteil wieder abgegeben haben, erhalten Sie Ihr Geld für den Genossenschaftsanteil mit Zinsen zurück, denn eine Genossenschaft ist verpflichtet, die Anteile der Genossenschaftsmitglieder gewinnbringend anzulegen.
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