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Anleitung - Personalausweis beantragen

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet einen Personalausweis bei sich zu tragen.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet einen Personalausweis bei sich zu tragen.
Der Personalausweis ist ein Lichtbildausweis zum Nachweis der eigenen Identität gegenüber staatlichen Stellen. In Deutschland besteht zudem Ausweispflicht. Falls Sie etwa Ihren Personalausweis verloren haben, kurz vor Ihrem 16. Geburtstag stehen oder frisch eingebürgert wurden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.

Was Sie benötigen

  • biometrisches Passbild
  • Kinderausweis oder Geburtsurkunde
    • Sie können eigenständig einen Personalausweis beantragen, wenn Sie deutscher Staatsbürger und über 16 Jahre alt sind. Hierfür müssen Sie (bei unter 18-Jährigen in Begleitung eines Elternteils) persönlich bei der Meldebehörde Ihre Wohnortes (bei mehreren Wohnsitzen: Ihres Hauptwohnsitzes) erscheinen und Ihre Identität nachweisen.
    • Dies geschieht bei Erstbeantragung durch Vorlage Ihres Kinderausweises, Ihrer Geburtsurkunde oder Ihres Familienstammbuchs; in diesem Fall ist zusätzlich die Vorsprache eines Elternteils notwendig. Für alle folgenden Personalausweisanträge genügt die Vorlage des alten Ausweises.
    • Im Falle Ihrer gerade geschehenen Einbürgerung ist die Vorlage Ihrer Einbürgerungsurkunde vorgeschrieben.
    • Von allen Antragstellern ist ein biometrisches Passbild abzugeben.
    • Der Antrag wird von der Ausweisbehörde direkt vor Ort elektronisch ausgefüllt, Sie müssen anschließend nur noch auf einem Ausdruck unterschreiben.
    • Formvorgaben für das biometrische Passbild, welches für den Personalausweis Pflicht ist:
      - Maße 45mm x 35mm
      - Hochformat
      - Gute Qualität (scharfes Bild, gute Ausleuchtung; schwarz-weiß oder Farbfotos sind zulässig)
      - Ihr Gesicht muss vom Kinn bis zur oberen Kopfspitze sichtbar sein, die Gesichtshöhe muss 70–80% des
        Fotos einnehmen.
      - Sie sollten ohne Kopfbedeckung (Ausnahme: religiöse Gründe) in der Bildmitte zu sehen sein, vor
        einfarbigem Hintergrund mit neutralem Gesichtsausdruck

      (für detaillierte Anforderungen der Bundesdruckerei: http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_persdok/persdok_epassMstr.html)
    • Soweit Sie bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist Ihr Personalausweis sechs Jahre gültig; 
    • Sofern Sie bei der Beantragung das 24. Lebensjahr vollendet haben, gilt Ihr neuer Personalausweis zehn Jahre.
    • Die Dokumente werden bundesweit von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; daher kann das Dokument frühestens drei Wochen nach Beantragung wiederum persönlich (oder durch eine bevollmächtigte Person) abgeholt werden. 
    • Der alte Ausweis muss gleichzeitig zurückgegeben bzw. von der Behörde entwertet werden. Die meisten Ämter bieten inzwischen jedoch die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand online abzufragen, an.
    • Bei der Erstausstellung eines Personalausweises bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Sozial- oder Arbeitslosehilfeempfängern ist der Personalausweis bei Vorlage eines Bescheids gebührenfrei. Sonst: 8 Euro und nach Verlust eines gültigen Personalausweises: 10 Euro.

    Personalausweis verloren, Erstantrag stellen oder sonstige Sonderfälle

    • Bei Verlust des vorherigen Personalausweises müssen Sie zunächst auf der Meldebehörde eine Verlustmeldung unterzeichnen; nach Ablauf einer Art Sperrfrist von vier Wochen können Sie dann Ihren neuen Ausweis beantragen.
    • Bei Kindern unter 16 Jahren: Die Sorgeberechtigten und das Kind müssen zur Beantragung erscheinen; in Ausnahmefällen kann das Einverständnis eines Sorgeberechtigten auch mittels schriftlicher Vollmacht erfolgen, Vordrucke erhalten Sie vom entsprechenden Amt.
    • In dringlichen Fällen besteht die Möglichkeit eines vorläufigen Personalausweises; dieser ist drei Monate gültig und kostet 8 Euro. Hierfür benötigen Sie ein zusätzliches Lichtbild. Achtung: erkundigen Sie sich vor Reisen, inwieweit vorläufige Ausweisdokumente in Ihrem Zielland anerkannt werden!
    • Deutsche Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland wenden sich an die jeweilige deutsche Vertretung (Botschaft, Konsulat). 
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