Was Sie benötigen
- biometrisches Passbild
- Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Sie können eigenständig einen Personalausweis beantragen, wenn Sie deutscher Staatsbürger und über 16 Jahre alt sind. Hierfür müssen Sie (bei unter 18-Jährigen in Begleitung eines Elternteils) persönlich bei der Meldebehörde Ihre Wohnortes (bei mehreren Wohnsitzen: Ihres Hauptwohnsitzes) erscheinen und Ihre Identität nachweisen.
- Dies geschieht bei Erstbeantragung durch Vorlage Ihres Kinderausweises, Ihrer Geburtsurkunde oder Ihres Familienstammbuchs; in diesem Fall ist zusätzlich die Vorsprache eines Elternteils notwendig. Für alle folgenden Personalausweisanträge genügt die Vorlage des alten Ausweises.
- Im Falle Ihrer gerade geschehenen Einbürgerung ist die Vorlage Ihrer Einbürgerungsurkunde vorgeschrieben.
- Von allen Antragstellern ist ein biometrisches Passbild abzugeben.
- Der Antrag wird von der Ausweisbehörde direkt vor Ort elektronisch ausgefüllt, Sie müssen anschließend nur noch auf einem Ausdruck unterschreiben.
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Formvorgaben für das biometrische Passbild, welches für den Personalausweis Pflicht ist:
- Maße 45mm x 35mm
- Hochformat
- Gute Qualität (scharfes Bild, gute Ausleuchtung; schwarz-weiß oder Farbfotos sind zulässig)
- Ihr Gesicht muss vom Kinn bis zur oberen Kopfspitze sichtbar sein, die Gesichtshöhe muss 70–80% des
Fotos einnehmen.
- Sie sollten ohne Kopfbedeckung (Ausnahme: religiöse Gründe) in der Bildmitte zu sehen sein, vor
einfarbigem Hintergrund mit neutralem Gesichtsausdruck
(für detaillierte Anforderungen der Bundesdruckerei: http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_persdok/persdok_epassMstr.html) - Soweit Sie bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist Ihr Personalausweis sechs Jahre gültig;
- Sofern Sie bei der Beantragung das 24. Lebensjahr vollendet haben, gilt Ihr neuer Personalausweis zehn Jahre.
- Die Dokumente werden bundesweit von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; daher kann das Dokument frühestens drei Wochen nach Beantragung wiederum persönlich (oder durch eine bevollmächtigte Person) abgeholt werden.
- Der alte Ausweis muss gleichzeitig zurückgegeben bzw. von der Behörde entwertet werden. Die meisten Ämter bieten inzwischen jedoch die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand online abzufragen, an.
- Bei der Erstausstellung eines Personalausweises bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Sozial- oder Arbeitslosehilfeempfängern ist der Personalausweis bei Vorlage eines Bescheids gebührenfrei. Sonst: 8 Euro und nach Verlust eines gültigen Personalausweises: 10 Euro.
Personalausweis verloren, Erstantrag stellen oder sonstige Sonderfälle
- Bei Verlust des vorherigen Personalausweises müssen Sie zunächst auf der Meldebehörde eine Verlustmeldung unterzeichnen; nach Ablauf einer Art Sperrfrist von vier Wochen können Sie dann Ihren neuen Ausweis beantragen.
- Bei Kindern unter 16 Jahren: Die Sorgeberechtigten und das Kind müssen zur Beantragung erscheinen; in Ausnahmefällen kann das Einverständnis eines Sorgeberechtigten auch mittels schriftlicher Vollmacht erfolgen, Vordrucke erhalten Sie vom entsprechenden Amt.
- In dringlichen Fällen besteht die Möglichkeit eines vorläufigen Personalausweises; dieser ist drei Monate gültig und kostet 8 Euro. Hierfür benötigen Sie ein zusätzliches Lichtbild. Achtung: erkundigen Sie sich vor Reisen, inwieweit vorläufige Ausweisdokumente in Ihrem Zielland anerkannt werden!
- Deutsche Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland wenden sich an die jeweilige deutsche Vertretung (Botschaft, Konsulat).
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