Wissenswertes über die Frist der Gehaltszahlung
- Zuerst prüfen Sie, wann Ihre Gehaltszahlung fällig wird. Üblicherweise können Sie dies in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen. Entweder zahlt Ihr Arbeitgeber das Gehalt zum 15. oder zum Ende des Monats. Hierzu gibt es oftmals eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag.
- Grundsätzlich wird das Gehalt immer nach der Leistung des Dienstes entrichtet. Nach dem Gesetz wird es fällig, wenn die Leistung in Zeitabschnitten bemessen ist und diese Zeitabschnitte vergangen sind. So ist das Gehalt nach Ablauf eines Monats, in dem Sie gearbeitet haben, fällig. Sie können dies in § 614 Bürgerliches Gesetzbuch nachlesen. Dies ist die gängige Frist, nach der das Gehalt gezahlt werden muss, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
- Beachten Sie, wenn Ihr Arbeitgeber nicht nach dieser Frist zahlt, so gerät er in Verzug. Dies ist bei der Gehaltszahlung nicht anders als bei anderen Leistungen.
Handlungshinweise bei verspäteter Gehaltszahlung
- Bei einer verspäteten Gehaltszahlung wenden Sie zuerst an Ihren Arbeitgeber und bitten ihn um einen Gesprächstermin. Fragen Sie nach den Gründen für die verspätete Zahlung, vielleicht waren lediglich Ihre Kontodaten falsch hinterlegt.
- Handelt es sich nicht um einen Abrechnungsfehler, so setzen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Frist, nach der er Ihnen das fällige Gehalt spätestens überwiesen haben muss.
- Geschieht dies nicht, so schicken Sie Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Mahnung zu. Sie sollten wissen, dass Sie als Arbeitnehmer ebenfalls berechtigt sind, Ihren Arbeitgeber abzumahnen, wenn er nicht nach der Frist seiner Leistungspflicht nachkommt. Dies liegt daran, dass das Arbeitsverhältnis ein synallagmatisches ist.
- Beachten Sie, dass Sie als Arbeitnehmer anspruchsberechtigt sind und Ihr Gehalt einfordern können.
- Zahlt Ihr Arbeitgeber danach wieder zu spät, so wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt und fordern Sie die Außenstände ein.
- Sie sollten wissen, dass Sie die Kosten, die Ihnen aus der verspäteten Gehaltszahlung entstanden sind, von Ihrem Arbeitgeber ersetzt bekommen können. Müssen Sie beispielsweise Verzugszinsen zahlen, so können Sie diese Ihrem Arbeitgeber in Rechnung stellen. Haben Sie Ihr Konto überzogen, weil das Gehalt nicht nach der Frist gezahlt wurde, so muss Ihr Arbeitgeber auch für die anfallenden Dispositionskreditzinsen aufkommen.
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