Eine gebrauchte Küche zu kaufen oder zu verkaufen, setzt immer eine Preisfindung voraus
Aus welchen Gründen Sie nun den Preis einer gebrauchten Küche feststellen möchten, ist, um deren Wert zu ermitteln, eigentlich unerheblich. Ob es sich nun um eine Übernahme oder einen Verkauf handelt, ist nur für die jeweilige Auslegung des verbliebenen Wertes von Wichtigkeit.
- In beiden Fällen ist es gleichermaßen erforderlich, einen angemessenen Preis als Verhandlungsgrundlage in Erfahrung zu bringen. Als Verkäufer werden Sie versuchen, diesen auch als Verkaufspreis zu erzielen; als Käufer werden Sie ihn dementsprechend herunterhandeln wollen. Der tatsächlich verbliebene Wert, den eine gebrauchte Küche im Endeffekt noch hat, hängt natürlich auch von derem individuellen Zustand ab.
- Auch wenn es so etwas wie Listenpreise für Wohnungseinrichtungen gäbe, würden Sie hier nur den Preis einer tadellos gepflegten und intakten Wohnungseinrichtung dieser Art vorfinden. Der Zustand wird letztendlich über den Restwert dieses gebrauchten Mobiliars inklusive der darin verbauten Elektrogeräte entscheiden.
So lässt sich der Wert der Möbel und Geräte schnell ermitteln
Sollten Sie den Neuwert des betreffenden Objekts nicht kennen, ist das Vergleichen mit ähnlichen Angeboten in Möbelhäusern oder dementsprechenden Katalogen eine Möglichkeit, die annähernd korrekten Anschaffungskosten des Mobiliars und der Gerätschaften zu ermitteln.
- Leider, oder zum Glück - je nachdem, aus welcher Sicht Sie es betrachten - unterliegen Möbel im Allgemeinen und Küchen im Besonderen einem starken Wertverlust. Auf dem Gebrauchtwarenmarkt für Möbel hat sich eine mehr oder weniger gültige Wertfindungsformel etabliert.
- Diese Rechnungsweise geht davon aus, dass Ihre Küche bereits nach Vollendung des Aufbaus zwischen 30 und 50 %, je nach Hersteller und verwendeter Geräte, an Wert verloren hat.
- Mit jedem weiteren Jahr, das vergeht, können Sie wiederum ca. 10 - 15% vom Anschaffungswert in Abzug bringen. Dies ist natürlich für den Verkäufer eine traurige Tatsache, stellt allerdings die im Jahr 2013 gültige Marktsituation dar.
- Hieraus folgt, dass Sie, wenn nach der Inbetriebnahme bereits mehr als 8 Jahre vergangen sein sollten, keine großen Verkaufsverhandlungen mehr führen sollten oder müssen.
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