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GdB 40 - abhängige Rechte und Nachteilsausgleiche einfach erklärt

Die Mitarbeiter vom Versorgungsamt helfen bei Antragstellung.
Die Mitarbeiter vom Versorgungsamt helfen bei Antragstellung.
In Deutschland werden länger andauernde körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen bestimmter Funktionen als Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Gemessen wird der Grad der Behinderung in Zehnergraden (zum Beispiel 20, 40, maximal 100), nicht in Prozent. Daraus abgeleitet werden bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche.

Wer von bestimmten Funktionsbeeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Art betroffen ist, kann diese als Grad der Behinderung geltend machen. Dazu muss beim zuständigen Versorgungsamt ein Antrag auf Feststellung gestellt werden. 

GdB 40 - Schwerbehinderung liegt nicht vor

Wird ein Grad 50 und mehr festgestellt, gilt dies als Schwerbehinderung. Auf Antrag erhalten Sie als Schwerbehinderte einen entsprechenden Ausweis.

  • Wurde ein Grad der Behinderung festgestellt, ist das nicht mit einer Rentenzahlung verbunden. Vielmehr geht es um das Ausgleichen krankheitsbedingter Nachteile. Das betrifft unter anderem steuerliche Vorteile, Kündigungsschutzregelungen sowie andere spezielle Vergünstigungen. 
  • Beim örtlichen Versorgungsamt erfahren Sie, wie das übliche Verfahren abläuft. In Ihrem Formblatt oder formlosen Antrag machen Sie notwendige Angaben zu Erkrankungen und behandelnden Ärzten. Legen Sie ein Attest eines Arztes bei. Das Versorgungsamt trifft Entscheidungen nach Aktenlage. Je aussagekräftiger Unterlagen und ärztliche Atteste sind, umso qualitativer fallen Beurteilungen aus. Nur in einigen Fällen findet noch eine gesonderte persönliche Untersuchung statt. 
  • Stellt das Versorgungsamt einen GdB 40 fest, gelten Sie nicht als schwerbehindert. Das ist erst ab einem Behinderungsgrad von 50 der Fall. Dennoch können Sie als Behinderte aufgrund der amtlichen Feststellung mit einigen Vorteilen rechnen.

Abhängige Rechte und Nachteilsausgleiche

  • Mit Erreichen des Grades der Behinderung von 40, zum Beispiel bei vorliegender dauernder Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, wird Ihnen ein entsprechendes Merkzeichen zugeteilt. Damit können Sie jedes Jahr einen Steuerfreibetrag in Höhe von 430 Euro nutzen (§ 33b EStG).
  • Außerdem haben Sie als Arbeiter Anspruch auf drei Tage Zusatzurlaub (§ 49 (4) MTArb). Sie besitzen Kündigungsschutz bei Gleichstellung. Bei Rentenkapitalisierung nach dem BVG können Sie Grundsteuerermäßigung erwarten (§ 36 GrStG).
  • Bei einem GdB 50 verbunden mit dem Status Schwerbehinderung sind die Vorteile weitaus umfangreicher. Beispielsweise erhalten Sie bei bestimmten Organisationen und Fluggesellschaften Beitrags- beziehungsweise Preisnachlässe. Neben einem Steuerfreibetrag in Höhe von 570 Euro und einer Woche Zusatzurlaub gibt es einen Freibetrag beim Wohngeld sowie Ermäßigung bei Kurtaxe (Stand 12/2012).

Rechte und Nachteilsausgleiche können Sie bei Funktionsstörungen nur geltend machen, wenn Sie die Feststellung des Grades der Behinderung beantragen. Gegen Ende Ihres Berufslebens sollten Sie über eine Antragstellung nochmals nachdenken. Möglicherweise können Sie vorzeitig Altersrente erhalten.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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