Streitigkeiten über den Gartenzaun hinweg sind fast schon legendär und beschäftigen viele Amtsgerichte. Oft geht es dabei allerdings um die Einhaltung von Grundstücksgrenzen. Wer hingegen für Reparatur und Pflege eines Gartenzauns zuständig ist, ist meist ohne Probleme ersichtlich.
Wer für den Gartenzaun zuständig ist
- Haben Sie den Garten Ihres Einfamilienhauses mit einem Gartenzaun eingegrenzt, werden Sie auch für die Reparatur und Pflege des Zauns zuständig sein.
- Insbesondere wenn der Zaun beschädigt ist, sollten Sie darauf achten, dass dadurch niemand gefährdet werden kann. Rostige Nägel und gesplitterte Zaunlatten sollten Sie so schnell wie möglich entfernen bzw. ersetzen - dann, wenn sich jemand daran verletzt, können Sie als Grundstückseigentümer dafür zur Verantwortung gezogen werden.
- Wohnen Sie hingegen als Mieter in einem Mehrfamilienhaus, werden Sie nur in seltenen Fällen für die Reparatur des Gartenzauns verantwortlich sein. Denkbar ist dies etwa, wenn Sie im Erdgeschoss wohnen und den Garten alleine nutzen können und der Mietvertrag zudem eine entsprechende Regelung enthält.
- Wohnen Sie in einem größeren Siedlungshaus einer Wohnungsgesellschaft, sollte sich diese auch um die Pflege und Reparatur eines eventuell vorhandenen Gartenzauns kümmern.
Die Verantwortlichkeit in der Familie regeln
- Sind Sie als Haus- bzw. Grundstückseigentümer für die Pflege und Reparatur des Gartenzauns zuständig, können Sie die entsprechende Verantwortlichkeit vielleicht innerhalb der Familie verteilen.
- Vielleicht sind Ihre Kinder beispielsweise ganz wild darauf, den Zaun gegen ein kleines Taschengeld neu zu streichen.
- Die Arbeiten, die Sie auf diese Weise delegieren, sollten Sie allerdings nach Beendigung genau kontrollieren. Denn natürlich sind Sie als Grundstückseigentümer weiterhin dafür verantwortlich, dass durch den Zaun niemand zu Schaden kommt. Vergessen Sie daher nicht, ein gut lesbares Schild "Achtung, frisch gestrichen" am Zaun anzubringen.
Wer für Reparatur und Pflege des Gartenzauns zuständig ist, hängt meist von den Eigentumsverhältnissen ab. Als Mieter in einem größeren Siedlungshaus werden Sie damit meist wenig zu tun haben.
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