Vorsorge ist nicht nur in finanzieller Hinsicht sinnvoll. Sollte der Fall eintreten, dass Sie infolge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht in der Lage sind, Ihre persönlichen Angelegenheiten zu entscheiden, müssen Sie damit rechnen, dass andere für Sie Entscheidungen treffen. Das damit verbundene Risiko können Sie zumindest mit einer Vorsorgevollmacht einschränken.
Eine Vorsorgevollmacht sichert Würde und Existenz
- Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens für Sie persönliche Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr der Lage sind. Die Bestimmung eines Betreuers ist der zentrale Punkt der ganzen Sache. Zusätzlich erteilen Sie ihm Vorgaben.
- Ohne eine solche Vorsorgevollmacht kann das Amtsgericht irgendeine Person zu Ihrem gesetzlichen Betreuer bestimmen. Eine fremde Person kennt Sie nicht persönlich und kann nur mutmaßen, welche Interessen tatsächlich in Ihrem Sinne liegen.
Nutzen Sie das Angebot auch in Bayern
- Nutzen Sie für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht auch in Bayern einen entsprechenden Vordruck.
- Unterschreiben Sie keinesfalls blind den Vordruck. Lesen Sie den Text durch oder lassen Sie sich den Text vorlesen oder nehmen Sie juristische Beratung in Anspruch.
- Im Text gibt es immer Alternativen, für die Sie sich scheiden können. Sie können auch handschriftliche Eintragungen vornehmen und Ihren Willen äußern, beispielsweise dem von Ihnen in diesem Vordruck bestellten Betreuer Anweisungen für bestimmte Situationen erteilen.
- Gut ist, wenn Sie mit Ihrem Wunschbetreuer die Situation besprechen, damit er Ihre Planung kennt und weiß, was auf ihn zukommen könnte.
Vordruck erfordert keine notarielle Beglaubigung
- Sie brauchen den Vordruck nicht notariell zu beglaubigen oder zu beurkunden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Betreuer Sie auch in Immobilienangelegenheiten oder in gesellschaftsrechtlichen Belangen verpflichten soll. Allerdings sichern Sie sich mit einer notariellen Beglaubigung zusätzlich ab.
- Sie können die Vorsorgevollmacht im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. So stellen Sie sicher, dass die Vollmacht im Betreuungsfall durch das Betreuungsgericht in Bayern ausfindig gemacht wird und zur Anwendung kommt.
- Sinnvoll ist, die Vorsorgevollmacht regelmäßig zu überprüfen und Ihrer persönlichen Situation anzupassen.
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