Möglichkeiten, den Raptor zuzulassen
Generell gibt es 3 Möglichkeiten, wie Sie ein Quad zulassen können. Grundsätzlich kommen die EG-Fahrzeugklassen L, M und T infrage.
- Eine Zulassung nach L6e, als vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit bis zu 350 kg und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, scheitert beim Raptor an der maximal zulässigen Leistung 4 kW und am Gewicht.
- Eine Zulassung im Rahmen der L7e mit bis zu 15 kW ist unter Umständen möglich. Aber das Quad muss dazu gedrosselt werden. Mit 15 kW ist der Raptor untermotorisiert.
- Eine M-Zulassung als PKW ist kaum möglich, denn die Lärm-Grenzwerte sind vermutlich nicht zu schaffen.
- In der Regel ist es am besten das Quad als land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug zuzulassen, kurz LOF-Zulassung. Eine der EG-Fahrzeugklassen T1 bis T5 ist eindeutig der beste Weg, wenn Sie den Raptor auf der Straße nutzen wollen.
Diese Teile müssen am Quad umgebaut werden
- Ein Quad mit Straßenzulassung braucht eine zugelassene Beleuchtungsanlage, einen Tacho und Rückspiegel. Als Faustformel gilt, dass alles, was kein E-Zeichen trägt, für den Umbau nicht zu gebrauchen ist. Zu der Beleuchtungseinrichtung gehören auch Blinker, Bremsleuchten, Rücklichter und ein Schalter, mit dem Sie diese Lampen bedienen können. Damit alles funktioniert, werden Sie einen entsprechenden Kabelbaum benötigen und eine Batterie.
- Auch wenn der Raptor nicht als Zugmaschine genutzt werden wird, müssen Sie eine Anhängerkupplung und den zugehörigen Stecker für den Anhänger anbauen lassen. Nur mit diese Ausrüstung kann das Quad als Zugmaschine zugelassen werden.
- Da alles beim TÜV abgenommen werden muss, brauchen Sie für alle Teile entweder eine E-Zulassung oder ein Teilegutachten. Wenn Sie selber umbauen wollen, sollten Sie sich an den TÜV wenden. Es ist aber sinnvoll, mit einer Firma zusammenzuarbeiten, die auf die Zulassung von Quads spezialisiert ist.
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