So bezahlt das Arbeitsamt den Führerschein
- Es gibt keinen Anspruch darauf, dass das Arbeitsamt den Führerschein bezahlen muss. Sie sollten wissen, dass das Arbeitsamt nur eine Ermessensentscheidung für Ihren Führerscheinerwerb treffen wird, wenn der Führerschein Ihre Chancen, in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden, erhöht. Der Führerschein ist eine Ermessensleistung im Rahmen des Arbeitslosengeldes I, bei dem das Arbeitsamt die Bezahlung ablehnen oder ihr zustimmen kann. Der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes darf hingegen nicht nach Lust und Laune entscheiden, vielmehr muss er sein Ermessen richtig ausüben.
- Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderungen sind in § 7 SGB III (Sozialgesetzbuch III) normiert. Sie sind hiernach die Leistungen, die für den Einzelfall am geeignetsten ist. Sie können den Bezug zu Ihrem Führerschein herstellen, wenn Sie beispielsweise eine schriftliche Zusage eines Arbeitgebers vorlegen können, die an die Bedingung geknüpft ist, dass Sie bis zu einem bestimmten Datum den Führerschein haben. In solch einem Fall ist es für den Einzelfall am geeignetsten, wenn das Arbeitsamt Ihren Führerschein finanziert oder mitfinanziert, da Sie so eine Arbeitsstelle bekommen. Der Sachbearbeiter wird seine Ermessensentscheidung zu Ihren Gunsten treffen.
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler einen Gesprächstermin, in dem Sie gut begründen, warum die Finanzierung eines Führerscheins Ihre konkreten Aussichten auf ein Arbeitsverhältnis verbessern würde.
- Das Arbeitsamt vermittelt zur beruflichen Wiedereingliederung auch Maßnahmen gem. § 46 SBG III (Sozialgesetzbuch). Sie könnten unter Umständen den Führerschein im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme finanziert bekommen. Dies findet oft in Begleitung zu einer Umschulung statt. Das Arbeitsamt genehmigt Ihnen beispielsweise eine Umschulung und Sie machen begleitend zu der Umschulung den Führerschein auf Kosten des Arbeitsamtes.
- Das Arbeitsamt wird Ihnen nur den Führerschein bezahlen, wenn Sie damit in Aussicht stellen, dass Sie ein konkretes Arbeitsangebot haben, das von dem Führerschein abhängig ist. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bezahlung des Führerscheins.
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