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Fremdüblichkeit - Erklärung

Verträge sollten klar formuliert sein.
Verträge sollten klar formuliert sein.
Wenn Sie Verträge mit Angehörigen schließen, dann begünstigen Sie Ihre Verwandten vielleicht - eben weil diese zur Familie gehören. Jedoch kann das zu steuerlichen Nachteilen führen, denn hier muss die Fremdüblichkeit vorliegen. D.h. dass Ihre Verträge ähnliche Konditionen enthalten, wie Vereinbarungen mit Dritten.

In vielen Unternehmen sind auch Familienangehörige angestellt. Dabei sollten Sie aber keine zu günstigen Konditionen vereinbaren, da diese mitunter nicht steuerlich anerkannt werden.

Was Fremdüblichkeit ist

  • Verträge mit Angehörigen können in verschiedenen Bereichen eine Rolle spielen. Etwa, wenn Sie eine Immobilie besitzen und diese an Verwandte vermieten oder wenn Sie als Geschäftsführer einer Firma Angehörige einstellen.
  • Diese Verträge sollten aber bestimmten Anforderungen genügen. Denn gerade wenn Verträge mit Familienangehörigen geschlossen werden, dann neigen Sie vielleicht dazu, Ihren Angehörigen günstigere Konditionen einzuräumen.
  • Das kann beispielsweise so aussehen, dass Sie bei einem Arbeitsvertrag mit einem Verwandten besonders wohlwollende Bedingungen wählen und Sie demjenigen mehr Urlaub oder ein deutlich höheres Gehalt gewähren, als dies anderen Mitarbeitern zusteht.
  • Ebenso kann das so aussehen, dass Sie an Verwandte vermieten, aber hierbei sehr günstige Mietzahlungen vereinbaren, die ansonsten nicht üblich sind. Dadurch nehmen Sie weniger ein, zahlen auf die geringeren Einnahmen aber auch weniger Steuern.
  • Dies würde der Fremdüblichkeit widersprechen, denn diese beinhaltet eine Prüfung, ob Sie, wenn es sich nicht um Verwandte, sondern um Fremde gehandelt hätte, ähnlich vorgegangen wären. Ist dies nicht der Fall, dann liegt keine Fremdüblichkeit vor.

Wie Sie Fremdüblichkeit erreichen

Um dem Kriterium der Fremdüblichkeit zu entsprechen, sollten Sie für Angehörige keine deutlichen Bevorzugungen schaffen, die Sie anderen nicht gewähren würden. Natürlich gibt es dabei immer einen gewissen Ermessensspielraum, weil etwa der Lohn, der in einer Branche üblich ist, schwankt, oder innerhalb eines bestimmten Bereichs liegt, sodass es keine absolut gültige Zahl gibt. Manchmal haben aber gerichtliche Entscheidungen in einzelnen Bereichen Orientierungshilfen dafür geschaffen, wann Bedingungen noch fremdüblich sind und wann nicht mehr. Daher ist es in Zweifelsfällen sinnvoll, sich an einen Steuerberater zu wenden.

  • Darüber hinaus sollten Sie Verträge - Mietverträge, Arbeitsverträge usw. - schriftlich festhalten. Zudem sollte beispielsweise ein Arbeitsvertrag unter Verwandten die gleichen Punkte enthalten, wie eine analoge Vereinbarung, die mit anderen Mitarbeitern geschlossen wird.
  • So sollten etwa die Entlohnung und die Arbeitszeit klar geregelt werden. Die Vereinbarungen sollten also klar formuliert werden und wenig Interpretationsspielraum lassen. Das kann helfen, der Fremdüblichkeit zu entsprechen.
helpster.de Autor:in
Andrea Nittel-Neubert
Andrea Nittel-NeubertAndrea war im Personalwesen tätig und hat dadurch einen professionellen Blick auf die Aspekte von Beruf & Karriere. Durch ihr Studium in der klinischen Psychologie kann sie nicht nur Karrieretipps geben, sondern auch in den Bereichen Liebe & Beziehungen weiterhelfen.
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