So erhalten Sie freies Wohnrecht
- Wer Ihnen ein freies Wohnrecht in seiner Immobilie gewährt, muss Ihnen dies schriftlich zusichern und notariell beurkunden lassen. Dies sind unabdingbare Voraussetzungen.
- Vereinbaren Sie schriftlich, wie Ihr freies Wohnrecht ausgestaltet sein soll. Ein freies Wohnrecht kann über einen festgelegten Zeitraum bestehen, sprechen Sie dies mit dem Wohnrechtgeber ab.
- Vereinbaren Sie, ob Ihr Wohnrecht gegen eine Gegenleistung gewährt wird oder frei ist.
- Formulieren Sie einen schriftlichen Vertrag über Ihr freies Wohnrecht. So haben beide Seiten Rechtssicherheit und es kommt nicht zu Unklarheiten bei der Absprache. Sie können so auch immer nachprüfen, welche Vertragspunkte welche Ausgestaltung gefunden haben.
- Ihr freies Wohnrecht muss nun notariell beglaubigt werden.
Funktion von freiem Wohnrecht
- Zuerst sollten Sie wissen, dass das freie Wohnrecht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist. Haben Sie ein freies Wohnrecht, können Sie unentgeltlich in einer Immobilie eines anderen wohnen.
- Ihr freies Wohnrecht kann sich auf eine ganze Immobilie oder nur einen Teil der Immobilie beziehen. Dies ist auch vertraglich geregelt.
- Ein freies Wohnrecht dient dem Zweck, dass jemand nicht selbst in seiner Immobilie wohnt, sondern unentgeltlich jemand anderen dort wohnen lässt. Es ist abzugrenzen von der Miete. Jemand, der freies Wohnrecht hat, muss keine Miete bezahlen - aber trotzdem für die Nebenkosten und die Instandsetzungskosten aufkommen. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass der Eigentümer diese Kosten trägt.
- Ein freies Wohnrecht kann eine persönliche Grunddienstbarkeit oder ein Nießbrauch sein.
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