Grundsätzliches zum Ford Ka
- Der Ford Ka RU8 ist in zwei Motorvarianten erhältlich, die in der Version ab 2010 die Euro-5-Norm erfüllen. Je nach Art des Tunings, zum Beispiel bei Veränderungen des Auspuffs, wird dieser Vorteil entfallen.
- Auch die Schaltempfehlungsanzeige wird Ihnen nach einem Tuning in der Regel kaum noch etwas nutzen.
- Generell sollten Sie beim Tuning genau überlegen, was Sie machen und welche Folgen das langfristig haben kann, zum Beispiel dass Sie in eine andere Klasse bei der Steuer oder der Versicherung eingestuft werden.
Unterlassen Sie es, unter allen Umständen Bauteile ohne ABE oder Teilegutachten zu verwenden bzw. das Tuning nicht ordnungsgemäß eintragen zu lassen. Sprechen Sie vor dem Tuning mit dem TÜV oder der Dekra.
Möglichkeiten des Tunings vom RU8
- Sie können am Ford Ka verschiedene Veränderungen am Fahrwerk vornehmen, wie zum Beispiel, dem Wagen über Tieferlegungsfedern eine geringere Bodenfreiheit geben oder über ein Gewindefahrwerk eine veränderbare Bodenfreiheit bekommen.
- Für alle Motorvarianten des RU8 sind die gleichen Spurverbreiterungen, breitere Reifen und Felgen möglich.
- Beim Interieur können Sie vieles verändern, einiges auch ganz ohne den Gedanken an eine Abnahme, zum Beispiel wenn Sie andere Fußmatten oder zusätzliche Innenbeleuchtungen anbringen. Bei Änderungen an der Schaltung oder am Lenkrad sollten Sie dann wieder auf eine entsprechende Zulassung achten.
- Insgesamt können Sie den Ford Ka erheblich sportlicher gestalten, indem Sie entsprechende Zierstreifen oder Glasfolien verwenden. Achtung: Die Glasfolien müssen eine Zulassung haben.
Motortuning des Fords
Mit einem Chiptuning können Sie aus dem Motor des Ford Ka einiges mehr herausholen.
- Die Leistung steigt beim 1.2 Duratec von 51 kW um etwa 8 %, sodass Sie dann 55 kW zur Verfügung haben, und das Drehmoment um etwa 10 %.
- Beim Diesel können Sie die Leistung und das Drehmoment um ca. 30 % steigern, also von 55 kW auf 70 kW.
Denken Sie beim Chiptuning daran, dass dieses auf jeden Fall abgenommen werden muss. Beachten Sie, dass manche Tuningbetriebe das notwendige Teilegutachten nicht vorlegen können bzw. diese nur gegen eine zusätzliche, oft beträchtliche Zahlung herausgeben. Fragen Sie vor der Auftragserteilung danach.
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