Wenn Sie summende Insekten oder auch krabbelnde Spinnen ungern in Ihre vier Wände lassen, dann kann die Anbringung eines Fliegengitters vor einem Fenster oder der Balkontür eine gute Möglichkeit sein. Allerdings sehen es nicht alle Vermieter gerne, wenn der Mieter in Eigeninitiative die Mietsache in irgendeiner Weise verändert.
Ein Fliegengitter im Baumarkt besorgen
- Im Baumarkt lässt sich schnell ein Fliegengitter besorgen, das sich leicht anbringen lässt: Von außen wird es an den Fensterrahmen aufgeklebt, sodass auch bei gekipptem Fenster kein unbefugtes Insekteneindringen möglich ist. Solche Fliegengitter sind meist sowohl in Schwarz als auch in Weiß erhältlich.
- Von außen ist es allerdings erkennbar, dass ein Fenster mit einem solchen Gitter versehen ist. Hier könnte nun Ihr Vermieter einwenden, dass das einheitliche Erscheinungsbild der Wohnanlage beeinträchtigt ist.
- Allerdings ist auch die Verhältnismäßigkeit zu beachten: Je nach Farbe des Fliegengitters ist die Beeinträchtigung eher gering, das Bedürfnis nach Verhinderung unbefugter kleiner Eindringlinge kann jedoch höher sein. Beispielsweise auch, wenn der Mieter unter eine Spinnenphobie leidet.
- Eine Zustimmung des Vermieters werden Sie allerdings benötigen, wenn Sie durch die Anbringung des Insektenschutzes in die Bausubstanz eingreifen. Wenn Sie also Löcher in den Fensterrahmen bohren müssen, um ein festes Gitter zu befestigen, dann sollten Sie vorher Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten.
Die Tücken des Mietrechts beachten
- Das Mietrecht kann tückisch sein, denn es besteht nicht nur aus den Regelungen im BGB, sondern auch unzählige Gerichtsentscheidungen prägen es. Auf eine Entscheidung eines kleinen Amtsgerichts können Sie sich allerdings nicht verlassen, denn das örtliche Amtsgericht kann einen ähnlichen Sachverhalt schon wieder ganz anders beurteilen.
- Auch sollten Sie ein Urteil im Mietrecht, auf das Sie sich berufen wollen, sehr genau lesen: Denn es bezieht sich immer nur auf die Beurteilung eines konkreten Sachverhaltes. Es kommt daher darauf an, wie ähnlich Ihre eigene Situation ist, bzw. ob sich aus dem Urteil grundsätzliche Erwägungen herauslesen lassen, die auch auf Ihre Situation zutreffen.
Mieter und Vermieter können über vieles streiten. Ein Mieter sollte sich dann darüber im Klaren sein, dass er den Vermieter im Regelfall schneller wieder loswerden kann als der Vermieter den Mieter.
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