Auch wenn für viele Firmen die Publizitätspflicht besteht, müssen diese längst nicht jedes Detail preisgeben. Verschwiegene Unternehmen können den Blick in die Zahlen durch zulässige Tricks verhindern. Andere vermeiden es, zu viele Details offenzulegen.
Unternehmensdaten - Veröffentlichung für jedermann
Bis Ende 2007 galt die Regelung, dass ein nicht an der Börse notiertes Unternehmen den Jahresabschluss erst dann veröffentlichen muss, wenn ein Auskunftsersuchender dies beim Registergericht beantragte.
- Kunden, Gläubiger oder Lieferanten nutzten diese Möglichkeit, sich mit Unternehmensdaten vertraut zumachen. Doch viele kannten dieses Recht auch gar nicht.
- Rund eine Million Unternehmen sind seit 2008 zur Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses verpflichtet. Die Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.
- Es gibt nicht wenige Firmen, die das Durchschauen von Kalkulationen durch Kunden und Lieferanten befürchten, was unangenehme Folgen für die künftige Preisgestaltung haben kann. Andere möchten nicht durch für jedermann frei zugängliche Daten ausspioniert werden.
- Steuerberater raten betroffenen Firmen zu prüfen, welche Daten veröffentlicht werden müssen und welche man noch freiwillig preisgeben will.
Firmen-Umsätze online einsehen
- Möchten Sie Firmen-Umsätze und weitere rechtlich relevante Unternehmensnachrichten einsehen, können Sie das kostenlos über die Internetseite Unternehmensregister oder Bundesanzeiger tun.
- Firmen-Umsätze und weitere Daten sind vor allem von Kapitalgesellschaften und zahlreichen Personengesellschaften (oft Rechtsform GmbH & Co KG) einsehbar.
- Sie können allerdings nicht für jede Personengesellschaft Firmen-Umsätze einsehen. Denn eine Veröffentlichung lässt sich unter Umständen vermeiden.
- Bei der GmbH & Co KG wird zu diesem Zweck eine persönlich vollumfänglich haftende natürliche Person aus dem Familienkreis aufgenommen (bekannt als "Opa-Modell"). Die Publizitätspflicht entfällt auch durch die Umwandlung in eine OHG.
Auch wenn Sie die Umsätze vieler Firmen in Erfahrung bringen können, Angaben zur Ergebnisverwendung werden Sie zumindest für GmbHs (alle Gesellschafter sind natürliche Personen) meist vergeblich suchen.
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