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Firmen-Umsätze einsehen - so geht's

Firmen-Umsätze können jederzeit online eingesehen werden.
Firmen-Umsätze können jederzeit online eingesehen werden.
Im Januar 2008 trat eine Neuregelung der Publizitätspflicht in Kraft. Betroffene Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss ins öffentlich zugängliche Unternehmensregister eintragen. Wer sich dieser Pflicht widersetzt, dem drohen Ordnungsstrafen bis zu 25.000 Euro. Sie können Firmen-Umsätze, egal ob als Privatperson oder Unternehmer, unter anderem online einsehen.

Auch wenn für viele Firmen die Publizitätspflicht besteht, müssen diese längst nicht jedes Detail preisgeben. Verschwiegene Unternehmen können den Blick in die Zahlen durch zulässige Tricks verhindern. Andere vermeiden es, zu viele Details offenzulegen.

Unternehmensdaten - Veröffentlichung für jedermann

Bis Ende 2007 galt die Regelung, dass ein nicht an der Börse notiertes Unternehmen den Jahresabschluss erst dann veröffentlichen muss, wenn ein Auskunftsersuchender dies beim Registergericht beantragte.

  • Kunden, Gläubiger oder Lieferanten nutzten diese Möglichkeit, sich mit Unternehmensdaten vertraut zumachen. Doch viele kannten dieses Recht auch gar nicht.
  • Rund eine Million Unternehmen sind seit 2008 zur Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses verpflichtet. Die Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.
  • Es gibt nicht wenige Firmen, die das Durchschauen von Kalkulationen durch Kunden und Lieferanten befürchten, was unangenehme Folgen für die künftige Preisgestaltung haben kann. Andere möchten nicht durch für jedermann frei zugängliche Daten ausspioniert werden.
  • Steuerberater raten betroffenen Firmen zu prüfen, welche Daten veröffentlicht werden müssen und welche man noch freiwillig preisgeben will. 

Firmen-Umsätze online einsehen

  • Möchten Sie Firmen-Umsätze und weitere rechtlich relevante Unternehmensnachrichten einsehen, können Sie das kostenlos über die Internetseite Unternehmensregister oder Bundesanzeiger tun.
  • Firmen-Umsätze und weitere Daten sind vor allem von Kapitalgesellschaften und zahlreichen Personengesellschaften (oft Rechtsform GmbH & Co KG) einsehbar.
  • Sie können allerdings nicht für jede Personengesellschaft Firmen-Umsätze einsehen. Denn eine Veröffentlichung lässt sich unter Umständen vermeiden.
  • Bei der GmbH & Co KG wird zu diesem Zweck eine persönlich vollumfänglich haftende natürliche Person aus dem Familienkreis aufgenommen (bekannt als "Opa-Modell"). Die Publizitätspflicht entfällt auch durch die Umwandlung in eine OHG.

Auch wenn Sie die Umsätze vieler Firmen in Erfahrung bringen können, Angaben zur Ergebnisverwendung werden Sie zumindest für GmbHs (alle Gesellschafter sind natürliche Personen) meist vergeblich suchen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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