Diese Betriebe müssen Fettabscheider nutzen
Obwohl natürliche Öle und Fette keine gefährlichen Stoffe sind, immerhin sind die meisten Produkte für den menschlichen Verzehr zugelassen, stellen diese Stoffe ein großes Problem dar, wenn Sie ins Abwasser gelangen. Daher gibt eine Reihe von Vorschriften.
- Die Nutzung von Fettabscheidern ist in den Normen DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 und dem nationalen Anhang DIN 4040-100 geregelt. Sie können davon ausgehen, dass Sie eine solche Anlage benötigen, wenn Sie eine Küche in einer Gaststätte einem Hotel oder eine andere Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung betreiben.
- Die genannten Einrichtungen benötigen meistens nur ein einfaches System, das auf der Schwerkraft basiert. Die Abwässer werden durch einen Art Bottich geleitet, dadurch verlangsamt sich die Fließgeschwindigkeit. Essensreste sinken auf den Boden des Behälters, Öle und Fetten sammeln sich an der Oberfläche. Dazwischen ist dann gereinigtes Abwasser, das in die Kanalisation gelangen darf.
- Wenn Sie aber eine Molkerei, einen fleisch- oder fischverarbeitenden Betrieb haben, oder eine reine Spülküche betreiben bzw. Küchenabfälle aufbereiten, langen diese Fettabscheider in der Regel nicht, denn das Fett ist mit Chemikalien versetzt und hat mit dem Wasser emulgiert. In dieser Form schwimmt es nicht an der Oberfläche. Sie brauchen eine Art Kleinkläranlage.
Gesetzlichen Vorschriften für Gewerbebetriebe
- Wenn Sie einen der genannten Betriebe haben, können Sie sich sicher sein, dass Sie einen Fettabscheider haben müssen, über den alle Abwässer die mit Fetten versetzt sind geleitet werden müssen.
- Die Systeme sind unterschiedlich, bei einfachen Anlagen wird der unten abgesetzter Schlamm und das Fett zusammen entsorgt, das geht nur über einen Fachbetrieb. Bei Anlagen, die Fett und Schlamm in gesonderten Fässern sammeln, können Sie auch selbst entsorgen. Dabei müssen Sie die örtlichen Vorschriften beachten.
- Hinter der Trennungsanlage muss eine Möglichkeit gegeben sein, dass Proben entnommen werden können.
- Die Trennungsanlagen sind nichts für Bastler, denn diese müssen eine bauaufsichtliche Zulassung haben. Diese ist auch hinsichtlich der Brandgefahr, die von Ölen und Fetten ausgeht unbedingt notwendig.
- Welche Art Fettabscheider für Ihren Betrieb notwendig ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Dort können Sie die Vorschriften für die Nutzung des Kanals und die Wassereinleitung in die Kanalisation einsehen. In diesen Vorschriften stehen auch meist Richtlinien für die Installation genannt.
Übliche Vorschriften für Fettabscheider
- Die Zuleitungen zum Abscheider müssen möglichst kurz sein und frostfrei verlegt werden.
- Es müssen Reinigungsöffnungen vorhanden sein, die eine schnelle Reinigung ermöglichen.
- Geruchsverschlüsse sind hinter der Zuleitung oder vor der Abwasserleitung nicht zulässig, damit der Abscheider über die Leitungen entlüftet wird.
- Die übel riechenden Abwässer müssen verdünnt eingeleitet werden und die Gase so ins freie geleitet werden, dass diese sich schnell verteilen.
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