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Ferienjobs ab 12? - Ab wann dürfen Kinder in den Ferien jobben?

Kinderarbeit ist in Deutschland geregelt.
Kinderarbeit ist in Deutschland geregelt.
Viele Kinder und Jugendliche haben den Wunsch sich ihr Taschengeld durch Ferienjobs aufzubessern. Schon ab dem 12. Lebensjahr, sind Eltern oft der Diskussion mit ihrem Nachwuchs ausgesetzt. Ab wann Kinder in Deutschland arbeiten dürfen, wie lange und zu welchen Zeiten, ist genau geregelt.

Ferienjobs sind bei Kindern und Jugendlichen beliebt

  • Wenn Sie als Eltern mit dem Wunsch Ihrer Sprösslinge nach einem Ferienjob konfrontiert werden, löst das häufig Diskussionen zwischen Ihnen und Ihrem Kind aus.
  • Auf der einen Seite finden Sie es vielleicht schön, das Ihre Kinder sich selber ein wenig Geld verdienen möchten. Auf der anderen Seite stellt sich für Sie aber die Frage, was ein 12-jähriges Kind überhaupt arbeiten darf.
  • Wichtig ist es, das Sie den Wunsch Ihres Kindes ernst nehmen und Verständnis für seine Wünsche zeigen. Sprechen Sie mit ihm darüber, denn mit 12 ist es mit dem Jobben nicht so einfach.

Ein Ferienjob ab 12 ist schwer zu realisieren

  • Auch wenn Ihr Kind schon mit 12 den Wunsch nach einem Ferienjob äußert, sollten Sie als Eltern sehr vorsichtig sein. Denn Ferienjobs bei Kindern und Jugendlichen sind ganz genau im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Verstöße dagegen können für Sie als Eltern und auch für den Arbeitgeber teuer werden.
  • Für Kinder mit 12 Jahren ist das Arbeiten, auch in den Ferien, nicht gestattet. Auch Ausnahmen sind im Alter von 12 nicht möglich.
  • Ferienjobs sind in Deutschland in der Regel erst ab fünfzehn Jahren erlaubt und unterliegen strengen Auflagen. Ausnahmen gelten lediglich für Arbeiten, zum Beispiel im elterlichen Betrieb oder mit ausdrücklicher Erlaubnis von Ihnen als Eltern. Dort dürfen Kinder ab dem dreizehnten Lebensjahr für zwei Stunden am Tag in den Ferien leichte, kindgerechte Tätigkeiten übernehmen. In landwirtschaftlichen Betrieben können drei Stunden täglich geleistet werden. Im Kalenderjahr dürfen aber vier Wochen nicht überschritten werden.
  • Ein regelmäßiger Ferienjob ist Ihrem Kind mit zwölf also nicht gestattet. Sie können allerdings selber entscheiden, ob Sie Ihrem Kind für leichte Hilfen im Haushalt oder Garten ein kleines extra Taschengeld zahlen. Allerdings sollten diese Hilfen von Ihrem Kind wirklich nur in den Ferien stattfinden und sollten den Erholungszweck der Ferien für Ihr Kind nicht beeinträchtigen.
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