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Ferienhaus in Kenia kaufen - so machen Sie sich mit den Gesetzen vertraut

Die Tierwelt ist fremd und das Rechtssystem ebenfalls.
Die Tierwelt ist fremd und das Rechtssystem ebenfalls. © wuestenfux / Pixelio
Kenia ist ein wunderschönes Land. Schon mancher Urlauber ist mit dem Wunsch zurückgekommen, dort längere Zeit zu verbringen. Wenn Sie noch einen Schritt weitergehen und sich ein Ferienhaus als eigene Immobilie zulegen wollen, sollten Sie sich vorher eingehend mit den rechtlichen Gegebenheiten vertraut machen.

Kenia und sein Rechtssystem

  • Das Rechtssystem in Kenia unterscheidet sich grundsätzlich von dem, das Sie aus Deutschland gewöhnt sind. Es ist geprägt von der bis 1963 dauernden Zeit als britische Kolonie und einer Mischung aus Stammesrecht und islamischen Rechtsgedanken.
  • Der dominante Faktor ist das englische Recht, das sich aus Einzelfällen entwickelt. Es ist kaum möglich, dass Sie ohne fremde Hilfe einen umfassenden Überblick erhalten. Bei dem Versuch laufen Sie in Gefahr, etwas zu Ihren Ungunsten zu übersehen.
  • Sie benötigen also einen Juristen, der sich mit dieser Art der Gesetzgebung und Entwicklung von Rechtsgedanken auskennt. So erhalten Sie kompetente Beratung, wenn Sie Ihr Ferienhaus kaufen wollen.
  • Bedenken Sie, dass Sie zwar als Gast in den Ferien in Kenia willkommen sind, aber kein Bürger des Landes sind. Wie in fast jedem anderen Land auf der Welt gelten für Ausländer etwas andere Maßstäbe.
  • Der Erwerb von Grundeigentum durch einen Ausländer wird von staatlichen Stellen besonders überwacht und ist nicht bei allen Arten von Grundstücken zugelassen.

Die Kaufabwicklung für ein Ferienhaus

  • Da Sie ohnehin den Kaufpreis für Ihr Ferienhaus nach Kenia transferieren müssen, sprechen Sie mit Ihrer Hausbank vor dem Kauf. Die meisten großen Banken verfügen über Partner oder eigene Tochtergesellschaften, die Ihnen direkt vor Ort weiter zur Verfügung stehen.
  • Lassen Sie sich einen für Grundstücksgeschäfte zugelassenen Juristen von der Bank empfehlen. Dieser kennt sich mit den aktuell in Ihrem Fall geltenden Vorschriften aus und kann den Kauf seriös abwickeln. Er wird Ihnen detailliert alle Ihre Fragen beantworten und mögliche Missverständnisse aufklären.
  • Nicht in jedem Fall sind Grundstückbelastungen amtlich erfasst. Um vor Überraschungen geschützt zu sein, muss der Verkäufer nach dem Vorvertrag eine Freistellungsbescheinigung beibringen. Daraus geht hervor, dass das Grundstück frei von fremden Lasten ist.
  • Sie benötigen dazu noch mehrere amtliche Bescheinigungen, bevor das Grundstücksgeschäft nach einigen Monaten insgesamt abgewickelt ist.
  • Natürlich sollten Sie das Ferienhaus persönlich vor dem Kauf besichtigen und ebenso persönlich Ihren Anwalt beauftragen. Danach können Sie sich durch ihn bei der Abwicklung des Geschäfts vertreten lassen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie bei den verschiedenen vorgeschriebenen Kaufabschnitten anwesend sind.

Vertrauen Sie bei einer derartigen Transaktion nur auf einen seriösen, sachkundigen Berater, der Ihnen von einer ebenso seriösen Quelle empfohlen wurde.

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