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Fahrzeughalterwechsel - was Sie dabei beachten sollten

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Wichtig - beim Fahrzeughalterwechsel die Vorschriften beachten
Wichtig - beim Fahrzeughalterwechsel die Vorschriften beachten © Andreas_Hermsdorf / Pixelio
Ein Fahrzeughalterwechsel ist in Deutschland an sich kein komplizierter Vorgang. Die gesetzlich festgelegten Vorschriften müssen dabei jedoch exakt eingehalten werden, da ansonsten ein Bußgeld drohen kann. Der folgenden Anleitung können Sie entnehmen, welche Daten Sie der zuständigen Behörde melden und welche Dokumente Sie vorlegen müssen.

Was Sie benötigen

  • schriftlicher formgebundener Antrag
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • Untersuchungsprotokoll der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung
  • Bankeinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Was Sie bei einem Fahrzeughalterwechsel unbedingt beachten müssen 

Verkaufen oder verschenken Sie Ihr Kraftfahrzeug, müssen Sie den Fahrzeughalterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde in Ihrem Wohnort melden. Dabei müssen Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges sowie Namen und Anschrift des neuen Halters beziehungsweise Eigentümers mitteilen. Des Weiteren benötigen Sie zur Vorlage eine schriftliche Bestätigung vom neuen Fahrzeughalter, dass ihm neben den Zulassungsbescheinigungen die Kraftfahrzeugkennzeichenschilder ausgehändigt wurden, das Prüfbuch sowie die Prüfprotokolle sowohl der Haupt- als auch der Abgasuntersuchung.

Dokumente, die Sie als neuer Fahrzeughalter vorlegen müssen 

Sind Sie bei einem Fahrzeughalterwechsel selbst der neue Halter des Kraftfahrzeuges, müssen Sie schnellstmöglich bei der Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz vorstellig werden. Dort müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: 

  • Einen schriftlichen und formgebundenen Antrag, in dem alle Daten des Halters und des Fahrzeugs erfasst sind. Diesen Antrag können Sie sich vorab besorgen und zuhause ausfüllen oder auch erst während Ihres Behördenbesuchs.
  • Einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung. Achten Sie darauf, dass die Meldebescheinigung, die von der Meldebehörde Ihres Wohnorts ausgestellt sein muss, nicht älter als ein viertel Jahr sein darf.
  • Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Diese entsprechen dem ehemaligen Fahrzeugschein sowie dem Fahrzeugbrief.
  • Das Untersuchungsprotokoll der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung, falls Ihr Wagen beim Fahrzeughalterwechsel noch eine Zulassung besaß.
  • Eine Versicherungsbestätigung - die frühere Doppelkarte - für das Vorhandensein einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto. 
  • Eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer. Davon kann abgesehen werden, wenn Sie von dem für Sie zuständigen Finanzamt eine Nichtnotwendigkeitsbestätigung vorweisen können.

Tipp: Bereiten Sie den Behördengang gründlich vor. Sollten Sie nicht alle Dokumente vorlegen können, müssten Sie einen neuen Termin wahrnehmen. Dies wäre mit einem neuerlichen Zeitaufwand und möglicherweise weiteren Kosten verbunden.

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