Was Sie benötigen
- Personalausweis
- Rahmennummer Fahrrad
- Kaufquittungen
- Hausratversicherung mit Fahrradschutz
- Diebstahlsanzeige
Fahrrad gestohlen - Ihre nächsten Schritte
- Wenn Sie einen Dieb auf frischer Tat ertappen, dürfen Sie ihn vom Diebstahl abhalten, auch mit rabiaten Mitteln. Flieht er, dürfen Sie ihn sogar verfolgen. Der bessere Weg ist jedoch die Verständigung der Polizei.
- Ist Ihr Fahrrad endgültig weg, müssen Sie eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Diese ist die Voraussetzung für Ihre Versicherung. Gehen Sie zur örtlichen Polizeidienststelle und nehmen Sie Personalausweis und die Rahmennummer Ihres Rads mit. So kann Ihr Rad eindeutig zugeordnet werden.
- Alternativ können Sie die Diebstahlsanzeige auch online aufgeben. Geben Sie in eine Suchmaschine "Anzeige + Bundesland + Polizei" ein. Sie kommen auf eine Seite mit einem Eingabeformular, hier geben Sie alle Daten ein.
- Anschließend kontaktieren Sie Ihre Versicherung. Hier genügt ein Anruf. Halten Sie Ihre Versicherungsdaten bereit.
- Taucht Ihr Drahtesel innerhalb einer Drei-Wochen-Frist wieder auf, teilen Sie dies schriftlich Ihrem Versicherer mit.
- Haben Sie bereits eine Entschädigung erhalten, müssen Sie diese wieder zurückzahlen. Sie können sich aber auch dafür entscheiden, stattdessen Ihr Fahrrad der Versicherung zu übergeben.
Wann zahlt die Versicherung?
- Haben Sie ein durchschnittliches Rad, das weniger als 500 Euro wert ist, sollten Sie es über Ihre Hausratversicherung schützen lassen. Entscheiden Sie sich, wie viel Prozent der gesamten Versicherungssumme Sie bei einem Diebstahl erhalten möchten. Sie können zwischen 1, 2 oder 5 Prozent wählen.
- Bei teuren Rädern lohnt der Abschluss einer separaten Fahrradversicherung. Zwar sind die Beiträge recht hoch, doch sind Sie so vor den hohen Kosten durch Vandalismus, Unfälle und Diebstahl geschützt.
- Lesen Sie Ihren Vertrag sorgfältig durch. Gibt es Ausschlussklauseln? Eine der beliebtesten dieser Art ist die sogenannte "Nachtzeitklausel". Ihr Rad ist dann nur versichert, wenn es zwischen 6-22 Uhr gestohlen wurde. Ausnahme: Sie benutzen Sie Rad aktiv in dieser Zeit, etwa, indem Sie zum Kino fahren.
- Sie erhalten in der Regel nur Geld, wenn das Fahrrad in der Wohnung, Keller oder im Fahrradraum abgestellt wurde. Wird es hingegen entwendet, wenn es im Hof oder vor der Haustür abgeschlossen ist, bekommen Sie keine Entschädigung.
- Eine weitere Bedingung ist die Absicherung mit einem Fahrradschloss. Sehen Sie im Vertrag nach, ob bestimmte Anforderungen an das Schloss gestellt werden.
Mit Kaufquittungen für das Rad selbst, Einzelteile und Reparaturen können Sie den Wert Ihres Fahrrads nachweisen, wenn es gestohlen wurde.
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