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Bei der HUK eine Fahrradversicherung abschließen - darauf ist zu achten

Inhaltsverzeichnis

Die Fahrradversicherung von der HUK ersetzt Ihnen den Diebstahlschaden.
Die Fahrradversicherung von der HUK ersetzt Ihnen den Diebstahlschaden.
Wer sich ein neues Fahrrad gekauft hat, wird es sicherlich versichern wollen. Dies ist bei der HUK kein Problem. Sie können dort die Fahrradversicherung als zusätzlichen Baustein zur Hausratversicherung wählen. Beachten Sie hierbei einige Hinweise.

Was Sie benötigen

  • Rahmennummer vom Fahrrad
  • Quittung
  • Hausratversicherung und zusätzlich Fahrradversicherung

Wissenswertes über die Fahrradversicherung bei der HUK

  • Die Fahrradversicherung ist bei der HUK nicht als alleinige Leistung buchbar. Sie müssen demnach eine Hausratversicherung abschließen und zusätzlich die Fahrradversicherung buchen.
  • So sind Fahrräder dem Hausrat zuzuordnen und sind gegen die in der Police vereinbarten Gefahren geschützt. Hierunter zählen Brand und der Einbruchsdiebstahl. Das bedeutet, wenn jemand Ihr Fahrrad aus einem verschlossenen Raum stiehlt, fällt es in den Bereich Hausrat.
  • Wurde Ihr Fahrrad auf der Straße gestohlen und war mit einem Schloss gesichert, so ist dieser einfache Diebstahl über die Radversicherung versichert.
  • Die Räder, die zu Ihrem Haushalt zählen, sind dann zum Neuwert versichert.
  • Sie wählen im Versicherungsfall die Grenze der Entschädigung. Diese liegt, abhängig vom Schadensfall, von 1 % bis 5 % der Versicherungssumme.
  • Werden von Ihrem Rad lediglich einzelne Teile gestohlen, so sind diese nur dann versichert, wenn sie fest verbunden waren. Dies ist beim Rad oder dem Sattel der Fall. Die Fahrradpumpe ist nicht geschützt, da sie lose ist und schnell weggenommen werden kann. Sie ist nur dann mitgeschützt, wenn das gesamte Rad inklusive der Pumpe entwendet wurde.  

Voraussetzungen, um den Versicherungsschutz der HUK zu erhalten

  • Bevor Ihr Fahrrad gestohlen wird und Sie die Fahrradversicherung der HUK in Zahlung nehmen, sollten Sie noch einige Vorkehrungen treffen.
  • Sie müssen Ihr Fahrrad, wenn es nicht in einem abgeschlossenen Raum ist, immer mit einem Schloss abschließen. Sonst tritt der Versicherungsschutz nicht ein.
  • Nach dem Diebstahl müssen Sie Anzeige gegen unbekannt erheben. Gehen Sie hierzu zur Polizei. Sie bekommen dann einen schriftlichen Nachweis und den reichen Sie bei der Versicherung ein.
  • Notieren Sie sich sofort nach dem Kauf die Rahmennummer Ihres Rades. Das ist sehr wichtig, damit die Versicherung Ihnen das Rad überhaupt zuordnen kann.
  • Heben Sie die Quittung gut auf.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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