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Export aus Deutschland - so funktioniert's bei Elektrogeräten

Export alter Geräte ist zustimmungspflichtig.
Export alter Geräte ist zustimmungspflichtig.
Beim Export von Elektrogeräten aus Deutschland in Drittländer müssen Sie neben zollrechtlichen Vorschriften unter Umständen Regelungen zur Ausfuhr von Abfall (Elektronikschrott) und gebrauchten Produkten beachten.

Deutschland nimmt nicht nur beim Export neuer Güter einen vorderen Platz in der Welt ein. Auch gebrauchte Sachen und Abfall verlassen das Land Richtung Dritte Welt und Schwellenländer.

Export von gebrauchten Elektrogeräten

Wenn Sie Elektrogeräte exportieren möchten, dann müssen Sie beispielsweise bei gebrauchten Computern klären, ob diese Abfälle einzustufen sind und unter das Abfallrecht fallen.

  • Unternehmen und Personen müssen Gesetze beachten, einerseits, wenn sie den Export gebrauchter Elektrogeräte vorhaben und andererseits, wenn sie diese an Dritte zum Zweck der Ausfuhr aus Deutschland an Unternehmen oder Personen abgeben.
  • Abfallexporte unterliegen bestimmten Einschränkungen. Das Exportieren zahlreicher Abfallarten macht schriftliche Zustimmungen notwendig.Die Zustimmungen müssen Sie bei zuständigen Behörden am Versandort (beispielsweise der Sonderabfallagentur) und des Empfängerlandes einholen. Die Ausfuhr ohne Genehmigungen gilt als illegal. Mögliche Strafen sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder Gefängnis.

Ausfuhr aus Deutschland - Geräte mit Produkteinstufung

  • Sollen Ihre Exportgüter als Produkte eingestuft werden (gilt auch für gebrauchte Elektro- und Elektronikaltgeräte), dann muss es sich um funktionstüchtige und reparaturfähige Geräte handeln.
  • Die ausgeführten Geräte müssen im Empfängerstaat wiederverwendbar sein und als solche verkauft werden. Deutsche Behörden können von Ihnen einen Nachweis (Rechnungskopien) verlangen, dass die Geräte tatsächlich weiter verkauft wurden.
  • Gebrauchte Geräte müssen Sie werterhaltend verpacken. Das Exportieren von FCKW-haltigen Kühlgeräten in Nicht-EU-Länder ist nicht erlaubt. Stellt der Zoll entsprechende Vergehen fest, werden Exportgüter zurückgehalten und Sie erwartet eine Anzeige mit all ihren Folgen.

Seit 2009 müssen Sie beim Export von Waren in Drittstaaten (Wert über 1.000 Euro) das elektronische Zollverfahren durchführen. Sie müssen dazu bei einem Zollamt eine Ausfuhranmeldung abgeben, übernimmt meist auch der Spediteur. Bei regelmäßiger Ausfuhr erhalten Sie eine Zollnummer (D-Kennzeichen plus siebenstellige Zahl).

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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