Alle Kategorien
Suche

AWV-Meldepflicht beachten - das wird darunter verstanden

Im Auslandszahlungsverkehr sind Meldepflichten zu beachten.
Im Auslandszahlungsverkehr sind Meldepflichten zu beachten. © RainerSturm / Pixelio
Zahlungen vom und ins Ausland unterliegen in Deutschland keinen Beschränkungen durch Behörden. Deshalb dürfen Sie Zahlungen aus dem Ausland ohne Weiteres empfangen oder auch Zahlungen über Ihr Konto leisten. Höchstbeträge gibt es dabei nicht zu berücksichtigen. Jedoch gilt es, ab einem festgelegten Grenzwert, die AWV-Meldepflicht zu beachten.

Bedeutung der AWV-Meldepflicht

Einschränkungen müssen Sie in Deutschland beim Auslandszahlungsverkehr nicht berücksichtigen. Jedoch finden Sie auf Ihrem Kontoauszug bei Überweisungen ins Ausland oder auch beim Erhalt von Auslandszahlungen die Meldung "AWV-Meldepflicht beachten". Diesen Hinweis müssen Sie allerdings nicht in jedem Fall berücksichtigen.

  • Bei der Meldepflicht laut der Außenwirtschaftsverordnung handelt es sich um eine rein statistische Meldevorschrift. Diese Vorschrift muss von Unternehmen, aber auch von Privatpersonen beachtet werden.

  • Die Abkürzung AWV steht für die Außenwirtschaftsverordnung. Diese Verordnung enthält seit dem Jahre 1961 Regelungen zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes. In dieser können Sie zum Beispiel alle Meldebestimmungen, aber auch die dazugehörigen Straf- und Bußgeldvorschriften und andere relevante Bestimmungen nachlesen.

  • Gesammelt werden die statistischen Werte von der Deutschen Bundesbank. Mit den einzelnen Daten fertigt sie eine Zahlungsbilanz an. Einzelwerte unterliegen der strikten Geheimhaltungspflicht und werden somit nicht an Dritte weitergegeben.

Grenzwerte zur Meldepflicht beachten

  • Auslandszahlungen unterliegen erst ab einem festgelegten Grenzwert der Meldepflicht. Dieser Grenzwert liegt seit dem 1. Januar 2001 bei 12.500 Euro. Vor diesem Datum mussten bereits alle Beträge ab einem Gegenwert von 2.556,46 Euro gemeldet werden. Entsprechende Formulare zur Meldung können Sie zum Beispiel auf der Homepage der Deutschen Bundesbank abrufen.

  • Der Grenzwert bezieht sich dabei auf eine Transaktion. Dadurch müssen einzelne Zahlungsein- und ausgänge unter diesem Wert nicht gemeldet werden, selbst wenn Sie von derselben Person stammen. Erst wenn mit einer Transaktion der Grenzwert erreicht wird oder wenn diese Zahlungen zusammenhängen, muss die Meldung abgegeben werden.

  • Eine Ausnahme gibt es jedoch von dieser Meldepflicht, denn Zahlungen zur Warenein- und ausfuhr müssen nicht gemeldet werden. Zahlungen für Dienstleistungen sind von der Meldepflicht nicht ausgenommen.

  • Aufgrund der geltenden Grenzwerte müssen Sie nicht bei allen Transaktionen aus dem Ausland eine Meldung abgeben. Dennoch finden Sie auf allen Auslandstransaktionen den Hinweis "AWV-Meldepflicht beachten", sowie auch die Hotline der Bundesbank. Bei Fragen zur Meldepflicht können Sie sich auch jederzeit an diese Hotline wenden.

Teilen: