Ticket stornieren – geht das?
Im Gegensatz zu vielen anderen Online-Bestellungen haben Käufer von Eventim-Tickets kein Widerrufsrecht. Laut den AGB von Eventim können termingebundene Käufe, wie Tickets für bestimmte Events, nicht widerrufen werden. Dies wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar festgelegt. Das bedeutet, sobald Sie ein Ticket bei Eventim gekauft haben, ist eine Stornierung über die Plattform selbst nicht möglich.
Ticketversicherung als Alternative
Eventim bietet beim Ticketkauf eine Ticketversicherung an, die eine Erstattung des Eintrittsgeldes ermöglicht, falls Sie zum Zeitpunkt des Events beispielsweise erkrankt sind oder einen anderen schwerwiegenden Grund haben. Allerdings muss dieser Grund vom Online-Händler bestätigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Ticketversicherung kostenpflichtig ist und nicht einfach aus einer Laune heraus in Anspruch genommen werden kann. Wenn Sie also keine Ticketversicherung abgeschlossen haben und das Event dennoch nicht besuchen möchten, müssen Sie alternative Maßnahmen ergreifen.
Alternative: Ticket verkaufen
Eine Möglichkeit, ungenutzte Tickets loszuwerden, besteht darin, sie eigenständig zu verkaufen. Eventim bietet dafür den Service "fansale" auf seiner eigenen Plattform an. Allerdings müssen dabei auch die Nutzungsbedingungen von Eventim beachtet werden, und es dürfen keine überhöhten Preise verlangt werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Verkauf
- Überprüfen Sie die Nutzungsbedingungen von Eventim bezüglich des Ticketverkaufs.
- Falls Sie Ihr Ticket über Eventim verkaufen möchten, nutzen Sie den "fansale"-Service auf der Eventim-Website.
- Beachten Sie beim Festlegen des Verkaufspreises die Richtlinien von Eventim und vermeiden Sie überhöhte Preise.
- Wenn der Verkauf über Eventim nicht möglich ist oder Sie sich dafür entscheiden, das Ticket anderweitig zu verkaufen, nutzen Sie alternative Plattformen wie Kleinanzeigen. Eine weitere Alternative ist die Seite StubHub.
- Stellen Sie sicher, dass Sie den Ticketverkauf gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften durchführen.
Handelt es sich bei den personalisierten Tickets um welche, auf denen Ihr Name steht, ist es immer ein Sonderfall. Hier entscheidet der jeweilige Veranstalter, wie der damit umgeht. Personalisierte Tickets, also Konzertkarten, die auf den Namen der Käuferin oder des Käufers ausgestellt wurden, kann man in den meisten Fällen nicht weitergeben. Trotzdem lohnt es sich in Ausnahmefällen sich an den Veranstalter zu wenden, ob man in Not- und Krankheitsfällen eine gemeinsame Lösung findet, damit die Tickets doch noch genutzt werden. Ein Weiterverkauf an Dritte ohne vorherige Absprache mit dem Veranstalter ist meiner Erfahrung nach aber sehr schwierig bis unmöglich.
Obwohl eine direkte Stornierung von Tickets bei Eventim nicht möglich ist, gibt es dennoch Möglichkeiten, ungenutzte Tickets loszuwerden. Die Ticketversicherung kann eine Option sein, um unter bestimmten Umständen eine Erstattung zu erhalten, während der Ticketverkauf über Eventim oder alternative Plattformen eine weitere Möglichkeit bietet, das Ticket an andere Interessenten weiterzugeben. Es ist wichtig, die geltenden Fristen, Regeln und Nutzungsbedingungen zu beachten, um den Prozess reibungslos abzuwickeln. Daher empfehle ich Ihnen vor allem, sich vor dem Kauf sicher zu sein, dass Sie den Termin wahrnehmen können und andernfalls die Tickets versuchen auf einer der vorgestellten Seiten zu verkaufen.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?