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Eure Durchlaucht - so spricht man Adelige heute an

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Seine Durchlaucht - ehemaliges Adelsprädikat für Standesherren
Seine Durchlaucht - ehemaliges Adelsprädikat für Standesherren
Heutzutage gibt es zwar noch etliche ehemalige Adelstitel wie Fürst oder Graf; jedoch stellen diese, formell gesehen, nur noch einen Bestandteil des Familiennamens dar. Auf ehemalige Rangbezeichnungen wie beispielsweise Eure Durchlaucht oder Hoheit besteht sogar überhaupt kein Anspruch mehr. Denn im Zuge der Weimarer Verfassung sind 1909 sowohl der Adelsstand wie auch die damit verbundenen Sonderrechte offiziell in Deutschland abgeschafft worden. Welche ehemaligen Adelstitel es heute noch in Deutschland gibt und wie die persönliche Anrede für "Adelige", sprich für die Nachfahren ehemaliger Adelshäuser, richtig lautet, erfahren Sie hier.

Seine Durchlaucht (S. D.) ist eine ehemalige Rangbezeichnung, die in früheren Zeiten durch den Kaiser einzig an amtierende Fürsten verliehen wurde. In Deutschland besitzt jedoch niemand mehr einen Anspruch auf einen derartigen früheren Adelstitel und die Anrede in der dritten Person.

"Seine Durchlaucht" - ehemalige Adelshäuser und deren Adelstitel

Es gibt heute noch zahlreiche Nachfahren ehemaliger deutscher Adelshäuser: Zu den damaligen Rangbezeichnungen, die heute noch existieren, zählen der Prinz, Herzog, Fürst, Graf, Freiherr und die Adelprädikate wie beispielsweise von oder von und zu. Titulierte Adelsnamen wie Durchlaucht oder Hoheit gehören jedoch der Vergangenheit an.

  • Von Rechts wegen besitzt heutzutage niemand mehr einen Anspruch auf eine gesonderte Anrede, nur weil er über einen ehemaligen Adelstitel verfügt. Dies bedeutet beispielsweise, dass Sie jemanden, der die frühere Rangbezeichnung Prinz trägt, rein juristisch gesehen nicht mit eben dieser ansprechen müssen. Statt der formellen Anrede "Prinz von Mustermann" reicht, rein juristisch gesehen, "Herr von Mustermann".
  • Die Prädikatstitel und die Adelprädikate, wie beispielsweise von oder von und zu, stellen von Rechts wegen heutzutage lediglich ergänzende Wortsilben zum Familiennamen dar und sind bei der persönlichen Anrede zwingend zu nennen. Der Prädikatstitel steht juristisch gesehen bei der Anrede stellvertretend für den ehemaligen Adelstitel. Der Adeltitel selbst zählt ebenso ausschließlich zum Familiennamen; jedoch besteht juristisch gesehen kein Anspruch auf die Nennung.
  • Ein Adelstitel wie beispielsweise Fürst, der den Prädikatstitel von trägt, wird bei einer formellen Anrede infolgedessen erst nach dem genannten Vornamen ausgesprochen. Korrekterweise hieße es zum Beispiel "Max Graf von Mustermann" statt fälschlicherweise "Graf Max von Mustermann".
  • Bürger, die einen ehemaligen Adelsnamen tragen, fallen oftmals in der Öffentlichkeit auf. Einige schließen sich sogar sogenannten Adelsverbänden an, in denen sie Wissenswertes über ihre Adelshistorie erfahren. Manchmal versuchen derartige Verbände sogar nach außen hin das Bild aufrechtzuerhalten, dass "Adeligen" heute immer noch Sonderrechte zustehen würden. 
  • Auch die Boulevardpresse trägt ihr Übriges dazu bei, dass ein Teil der Öffentlichkeit immer noch an derartige Ammenmärchen glaubt. Der unwissenden Bevölkerung wird suggeriert, als komme "Adeligen" eine Art Vorbildfunktion zu: Darin begründen sich auch die vielen Schlagzeilen über vermeintliche Skandale seitens des "Blauen Blutes". Die Zeiten von Sonderstellungen und Adelstiteln wie Durchlaucht oder Hoheit gehören jedoch zumindest in deutschen Landen der Vergangenheit an.

Die persönliche Anrede von "Adeligen"

Ehemalige Adelstitel richtig zu verwenden, ist anfänglich ganz schön diffizil: Doch mit ein wenig Übung gelangen Sie schnell zu mehr Stilsicherheit bei der persönlichen Anrede von "Adeligen".

  • Eine titulierte Person besitzt rein juristisch gesehen zwar keinerlei Anrecht auf die Nennung des ehemaligen Adelstitels, jedoch gehört es zum guten Ton, falls Sie sich zu einer formellen Anrede entschließen, diesen richtig zu verwenden. 
  • Die ehemaligen Adelstitel wie Prinz/essin, Herzog/in, Fürst/in oder Graf/Gräfin besitzen den Prädikatstitel von. In einer korrekten persönlichen Anrede haben Sie den Adelstitel wie beispielsweise Herzogin mit dem Prädikatstitel von zu verbinden. In so einem Falle hieße die richtige formelle Begrüßung beispielsweise "Herzogin von Mustermann". Wählen Sie für die persönliche Anrede den jeweiligen Adelstitel wie in diesem Beispiel Herzogin, dürfen Sie diesen nicht mit der üblichen Anrede Herr oder Frau kombinieren. Falsch wäre demnach eine persönliche Anrede wie "Frau Herzogin von Mustermann".
  • Juristisch gesehen reicht für die oben genannten Adelstitel die jeweilige Anrede von "Herr oder Frau von Mustermann" aus. Doch zeugt es von Stil und Etikette, wenn Sie getreu dem Motto: "Adel verpflichtet" als "Nichtadelige" wissen, wie eine formelle Anrede eben dieser Adelstitelträger richtig lautet.
  • Den Adelstitel Durchlaucht gibt in Deutschland zwar nicht mehr; dafür aber die ehemalige Rangbezeichnung Freiherr/in. Formell gesehen, ersetzen Sie den Adeltitel Freiherr/in bei der persönlichen Anrede durch Baron/Baronesse; der Prädikatstitel "von" ist mit diesem zu kombinieren. Korrekterweise heißt es also beispielsweise "Baronesse von Mustermann". Auch hierbei sind Kombinationen mit Herr oder Frau zu vermeiden. Die schlichte juristische Anrede hieße in diesem Falle ebenso "Frau von Mustermann".
  • Alle übrigen Adelsprädikate wie "von" oder "von der" sind bei der persönlichen Anrede mit der herkömmlichen Anrede  Herr oder Frau zu verbinden. Richtig wäre zum Beispiel "Frau von Musterstadt" oder "Herr von der Musterau".

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