Was Sie benötigen
- Ersatzbescheinigung
Erste Hilfe bei verlorener Bescheinigung
Der Schreck ist groß, wenn Sie dringend Ihre Erste-Hilfe-Bescheinigung benötigen und feststellen, dass sie verloren gegangen und nicht mehr aufzufinden ist. Nun müssen Sie nachweisen, dass Sie einen Erste-Hilfe-Kurs erfolgreich besucht haben.
- Besinnen Sie sich zuerst, wo Sie Ihren Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Hierfür kommen verschiedene Anbieter infrage: Die Johanniter Unfallhilfe, das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, der Malteser Hilfsdienst, die Deutsche Unfallhilfe oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft. Vielleicht absolvierten Sie den Kurs bei einem privaten Bildungsträger.
- Nachdem feststeht, bei welchem Anbieter Sie das Seminar besuchten, ermitteln Sie den Zeitraum. Bestimmen Sie zumindest den ungefähren Termin. Möglicherweise erinnern Sie sich an den Kursleiter oder andere Teilnehmer.
- Mit diesen ermittelten Informationen wenden Sie sich an den entsprechenden Kursanbieter. Über die Erste-Hilfe-Lehrgänge werden Teilnehmerlisten geführt. So sind die Chancen gut, ein Zweitexemplar Ihrer verlorenen Bescheinigung ausgestellt zu bekommen.
- Persönlich oder telefonisch tragen Sie nun Ihr Anliegen vor. Manchmal ist es sogar möglich, eine Zweitschrift online anzufordern. Der Antrag lässt sich unkompliziert mittels eines vorgefertigten Formulars übermitteln. Für die Bearbeitung fällt eine Gebühr von ungefähr 10 Euro zusätzlich zu den Portogebühren an.
- Überprüfen Sie, ob eine Ersatzbescheinigung ausreichend ist. Möglicherweise sollten Sie die verlorene Bescheinigung dazu nutzen, Ihre Kenntnisse in bezug auf Erste-Hilfe-Maßnahmen aufzufrischen.
Grundsätzlich besteht ein Unterschied zwischen einem Erste-Hilfe-Kurs und einem LSMU-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort). Der LSMU-Kurs ist unbegrenzt gültig. In diesem Lehrgang werden nur die grundlegenden Sofortmaßnahmen vermittelt, die bei der Führerscheinprüfung relevant sind. Ein Erste-Hilfe-Kurs ist umfangreicher und unter anderem für LKW- und Busfahrer notwendig. Bei diesem Lehrgang ist eine regelmäßige Auffrischung erforderlich und zudem von den Berufsgenossenschaften alle zwei Jahre vorgeschrieben.
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