Wann eine Erstausstattung beantragt werden kann
Es gibt relativ viele Situationen, in denen eine Erstausstattung beantragt werden kann:
- Der Begriff Erstausstattung wurde vom Staat so definiert, dass jede Anschaffung, die zum ersten Mal in Ihrem Leben getätigt werden muss, als Erstausstattung gezählt wird.
- Beachten Sie daher, dass sowohl die Grundausstattung für ein Baby (zusammen mit der nötigen Umstandsmode) als auch die Wohnungseinrichtung als Erstausstattung zählt.
- Abgesehen von dieser Erstausstattung gibt es noch die Variante einer Erstausstattung, bei der Sie Ihre bisherige Ausstattung aufgrund höherer Gewalt (Sturm, Hochwasser usw.) verloren haben.
- Denken Sie auch daran, dass Sie einen Zuschuss zur Erstausstattung nicht nur im Falle einer Arbeitslosigkeit beziehen können, sondern auch dann, wenn Sie eine Ausbildung durchlaufen und sich aus diesem Grund eine Erstausstattung nicht leisten können.
Zuschuss beantragen trotz Ausbildung
Sie möchten den Zuschuss zur Erstausstattung trotz Ausbildung beantragen? Dies stellt normalerweise kein Problem dar. Sie müssen nur wie folgt vorgehen:
- Erstellen Sie eine Aufstellung, anhand derer Sie beweisen können, dass Sie trotz Ausbildung kein Geld für eine Erstausstattung besitzen.
- In diese Aufstellung sollten Sie nicht nur Ihr Einkommen, sondern ebenfalls alle anfallenden Kosten vermerken.
- Ferner müssen Sie ausführlich angeben, welche Ausstattung Sie benötigen und wie viel diese kosten würde. Sinnvoll wäre es, wenn Sie Kostenvoranschläge beilegen könnten bzw. aus dem Internet die entsprechenden Preise ausdrucken würden.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, wie Sie den Antrag auf Beihilfe bzw. Zuschuss zur Erstausstattung stellen können.
Beachten Sie, dass es hierbei keine bundeseinheitlichen Vorschriften gibt, was dazu führt, dass jede Gemeinde auch jeden Fall anders beurteilen darf. Je detaillierter Sie jedoch darlegen können, dass Sie sich die Erstausstattung nicht leisten können, umso höher sind Ihre Chancen.
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