Wenn die Erben nicht zu finden sind
- Erben werden häufiger gesucht, als allgemein angenommen wird. Entweder war die Familie zerstritten oder der Kontakt ist einfach eingeschlafen, weil die Kinder weggezogen oder sogar ausgewandert sind.
- Solche Konstellationen sind für die Nachlassregler ein echtes Problem, denn laut deutscher Rechtsprechung ist es nur Erben erlaubt, den Nachlass aufzulösen und diesen zu regeln.
- Sind keinerlei Kontaktdaten bekannt, bleibt Ihnen nur der Weg zum Amtsgericht oder das Einschalten von Erbenermittlern. Nur diese haben die Möglichkeiten, eventuelle Erben ausfindig zu machen. Sie selbst haben in diesem Fall keinerlei Handhabe. Lösen Sie trotzdem einfach den Hausstand auf oder lassen die Wohnung des Verstorbenen räumen, können Sie haftbar gemacht werden.
Erben gesucht und vom Amtsgericht gefunden
- Wenn Sie sich in der Situation befinden, Erben ausfindig machen zu müssen, wenden Sie sich direkt an das zuständige Amtsgericht. Sind Sie sich unsicher, wie Sie vorgehen sollen, können Sie auch einen Anwalt für Erbrecht einschalten. So können Sie sich sicher sein, dass alles seinen geregelten Weg geht und Sie nichts falsch machen.
- Das Amtsgericht leitet daraufhin eine Erbenermittlung ein. Das Gericht sperrt auch Konten und leitet die Testamentseröffnung ein. Es sorgt ebenfalls für die Räumung der Wohnung und die Auflösung des Hausstandes.
- Gibt es gesetzliche Erben, die das Erbe ausschlagen, oder werden keine Erben ausfindig gemacht, fällt der gesamte Nachlass - nach Begleichung eventuell vorhandener Schulden - an den Staat.
Wenn also Erben gesucht werden, ist der richtige Weg das Einschalten des Amtsgerichts und eines Anwalts für Erbrecht.
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