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Entgeltgruppe 3 - Wissenswertes zu den Entgeltgruppen beim TVöD

Entgeltgruppe 3 TVöD ist der einfache Dienst.
Entgeltgruppe 3 TVöD ist der einfache Dienst.
Der TVöD ist ein undurchsichtiges und komplexes Regelungswerk. Die Bezahlung folgt der Einordnung in Entgeltgruppen. In die Entgeltgruppe 3 sind einfache Tätigkeiten eingeordnet, die in der Regel von ungelernten oder angelernten Arbeitskräften ausgeübt werden.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes sind der Tarifvertrag für die Angestellten des Bundes (TVöD) und der Tarifvertrag der Länder (TV-L) maßgebend.

Die Eingruppierung bestimmt das Gehalt

  • Die Bezahlung der Bediensteten im öffentlichen Dienst erfolgt nach Entgeltgruppen. Diese werden mit E1 bis E15 bezeichnet. Sie sind nicht direkt mit der Einstufung der Beamten in die Gehaltsstufen A1 bis auf 15 vergleichbar.
  • TVöD und TV-L unterscheiden die Entgeltgruppen E1-E4 (einfacher Dienst), E5-E8 (mittlerer Dienst), E9-E12 (gehobener Dienst) und E13-E15 (höherer Dienst).
  • Dieses Entgeltgruppensystem löst das bisherige Vergütungs- und Lohngruppensystem des früheren BAT ab. Der Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhält ein monatliches Tabellenentgelt. Dieses wird nach der Entgeltgruppe bestimmt, in die er eingruppiert ist, sowie nach der für ihn maßgeblichen Stufe. Die Entgelttabellen mit den Tabellenwerten ergeben sich aus der Anlage A zum TVöD.

Entgeltgruppe 3 gehört zum einfachen Dienst

  • Die Entgeltgruppe E1 im einfachen Dienst wurde neu geschaffen. Nach ihr werden neu eingestellte Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten bezahlt (Essensausgeber, Garderobenpersonal, Spülhilfe, Bote). Das Gehalt liegt in Stufe 2 (Stufe 1 gibt es nicht) bei 1488,60 € brutto (Stand 1.1.2012).
  • In der Entgeltgruppe 3 wird keine Berufsausbildung gefordert. Der Übergang von der Entgeltgruppe E3 zu E4 erfolgt dann, wenn der Beschäftigte eine Tätigkeit ausübt, für die er eine mindestens dreijährige Berufsausbildung besitzt. Ab E9 wird ein Fachhochschulstudium und ab E13 ein wissenschaftliches Hochschulstudium gefordert.
  • Die Entgeltgruppen 2-8 umfassen bis zu sechs Stufen.
  • Wer in einer der Entgeltgruppen 2-8 eingeordnet wird, wird der Entgeltstufe 1 zugeordnet, sofern er keine einschlägige Berufserfahrung besitzt. Verfügt der Beschäftigte über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung, erfolgt die Zuordnung zu Stufe 3.
  • Die Entgeltgruppe 3 hat 6 Entgeltstufen. Das Einstiegsgehalt liegt bei 1812.03 € und in der Stufe 6 bei 2275,61 € (Stand 1.1.12012).
  • Die für die Einordnung zu Stufe 3 ab der Entgeltgruppe E4 erforderliche Berufserfahrung muss nicht völlig identisch sein mit der übertragenen Aufgabe. Es genügt, wenn in der vorhergehenden Tätigkeit das notwendige Grundwissen für die neue Aufgabe vermittelt wurde oder für die neue Tätigkeit entscheidende Spezialkenntnisse vorhanden sind.
  • Bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe wird der Beschäftigte in die Stufe eingeordnet, in der mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt enthält. Die Stufenlaufzeit beginnt in der höheren Entgeltgruppe immer neu zu laufen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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