Alle Kategorien
Suche

Eingruppierungsmerkmale TVöD - Informatives

Eingruppierungsmerkmale bestimmen TVöD-Löhne.
Eingruppierungsmerkmale bestimmen TVöD-Löhne.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist ein ausgesprochen komplexes Vertragswerk. Dies hängt damit zusammen, dass eine Vielfalt von beruflichen Tätigkeiten zu erfassen ist. Auch die Eingruppierungsmerkmale des TVöD spiegeln diese Umstände wider.

Tarifverträge sind oft komplexe Angelegenheiten. Für den TVöD gilt dies in besonderem Maße. Das Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst gehört zu den schwierigsten Kapiteln der arbeitsrechtlichen Rechtsanwendung.

Eingruppierungsmerkmale bestimmen Löhne

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten ein Tabellenentgelt, dessen Höhe sich nach der Entgeltgruppe und der für sie maßgeblichen Stufe bestimmt, in die sie eingruppiert sind. Dazu werden nach dem TvöD 15 Entgeltgruppen gebildet.
  • Die Entgeltgruppen orientieren sich an der vorhandenen und erforderlichen Berufsausbildung. Je qualifizierter ein Mitarbeiter ist, desto höher die Eingruppierung. Dafür werden Eingruppierungsmerkmale vorgegeben.
  • In den Entgeltgruppen 1 bis 4 werden ungelernte und angelernte Tätigkeiten erfasst.
  • Die Entgeltgruppen 5 bis 8 erfassen Tätigkeiten auf dem Niveau einer abgeschlossenen anerkannten Berufsausbildung von in der Regel 3 Jahren.
  • Die Entgeltgruppen 9 bis 12 betreffen Tätigkeiten auf dem Niveau einer abgeschlossenen Fachhochschulausbildung und die Entgeltgruppen 13 bis 15 Tätigkeiten auf dem Niveau einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulausbildung.

TVöD wird durch BAT ergänzt

  • Da die neuen Eingruppierungsmerkmale und die Tätigkeitsmerkmale der neuen Entgeltgruppen wegen der ungeheuren Vielfalt der im öffentlichen Dienst anfallenden Tätigkeiten noch nicht feststehen, gelten vorerst §§ 22, 23 BAT/BAT-O und die Anlagen 1a, 1b fort. Danach richtet sich die Eingruppierung der Angestellten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung.
  • Der Mitarbeiter wird danach in die Vergütungsgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale der von ihm hauptsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen. § 22 BAT stellt dabei nur die Grundnorm für die tarifliche Eingruppierung dar. Die Eingruppierung selbst richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung. Enthält diese für den Einzelfall keine Vorschrift, handelt es sich um eine Tariflücke, die in entsprechender Anwendung vergleichbarer Fälle geschlossen werden muss.
  • Die Vergütungsordnung selbst besteht aus Anlagen zum BAT. Sie unterscheidet nach den Tarifbereichen Bund Länder, VKA (Gemeinden pp) und Krankenpflegepersonal im Bereich des Bundes, der Länder und Gemeinden. Allen Teilen der Vergütungsordnung sind "Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen" vorangestellt. Die Vergütungsordnung wiederum gliedert sich in Vergütungsgruppen auf, die in Tätigkeitsmerkmale untergliedert sind.
  • Die Komplexität und Unübersichtlichkeit des TVöD spiegelt sich allein bereits darin wieder, dass der Basiskommentar von Görg/Guth/Hamer ci. 450 Seiten benötigt, um das Tarifrecht überblickmäßig darzustellen.

Stand der Angaben: 2011

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: