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Elektrischer Rasierer im Handgepäck - Hinweise

Manche Gegenstände dürfen nicht ins Handgepäck.
Manche Gegenstände dürfen nicht ins Handgepäck.
Die Mitnahme von Reisegepäck wird von manchen Fluggesellschaften mittlerweile extra in Rechnung gestellt. Bei kürzeren Reisen können Sie daher Geld sparen, wenn Sie ausschließlich Handgepäck mitnehmen. Allerdings müssen Sie dafür bestimmte Sicherheitsvorschriften beachten - ein elektrischer Rasierer im Handgepäck sollte jedoch kein Problem darstellen.

Für das Handgepäck gelten beim Fliegen bestimmte Sicherheitsvorschriften, die sich zum einen auf die potenzielle Gefährlichkeit der Gegenstände und zum anderen auf die Sicherheit des Funkverkehrs - vor allem bei Start und Landung - beziehen.

Elektrischer Rasierer darf mit an Bord

Generell dürfen Sie keine Gegenstände mit an Bord nehmen, die als Waffen verwendet werden könnten. Darunter fallen zum Beispiel Messer aller Art, Scheren und alle weiteren spitzen Gegenstände.

  • Auch Stoffe, die in sonstiger Weise gefährlich sein können, zum Beispiel Explosivstoffe, dürfen Sie nicht mit an Bord nehmen. Dazu gehören zum Beispiel auch Streichhölzer.
  • Einen Nassrasierer, bei dem die Klingen frei zugänglich sind, dürfen Sie generell auch nicht mit an Bord nehmen, da die Klingen als Waffen gebraucht werden könnten.
  • Ein elektrischer Rasierer, bei dem Sie die Klingen nicht entnehmen können, kann meist problemlos mit an Bord genommen werden. Unter Umständen müssen Sie allerdings darauf gefasst sein, das Gerät bei einer strengen Sicherheitskontrolle vorzuführen.

Handgepäck sorgfältig auswählen  

  • Während der Start- und Landephase dürfen Sie zudem keine Geräte - wie zum Beispiel ein Mobiltelefon - benutzen, die den Funkverkehr stören könnten.
  • Ob Sie technische Geräte - wie Laptop oder CD-Player - mit ins Handgepäck nehmen dürfen, richtet sich auch nach den Bestimmungen des jeweiligen Abflugortes.
  • Ein elektrischer Rasierer sollte jedoch auch als technisches Gerät kein Problem darstellen, da er den Funkverkehr nicht beeinträchtigen kann.
  • Wenn Sie neben dem Handgepäck noch Reisegepäck mitführen, dann sollten Sie genau überlegen, was überhaupt ins Handgepäck muss. Bei Turbulenzen herumfliegendes Handgepäck stellt immer auch ein Sicherheitsrisiko dar, sodass Sie das Handgepäck so weit wie möglich beschränken sollten.

Ein elektrischer Rasierer stellt im Handgepäck generell kein Problem dar. Die Frage ist eher, ob Sie ihn unbedingt im Handgepäck mitführen müssen, wenn Sie noch Reisegepäck haben, denn im Flugzeug werden Sie sich kaum rasieren wollen.  

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