Batterien im Handgepäck - ja oder nein?
Seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 herrschen an den Flughäfen weltweit strengere Sicherheitsbestimmungen als vorher. So gibt es eine ganze Reihe von Dingen, die während des Fluges für die Fluggäste nicht erreichbar sein sollen und somit nicht ins Handgepäck dürfen. Wenn Sie sich jetzt fragen, ob Sie die Batterien für Ihren Fotoapparat oder mp3-Player denn im Handgepäck transportieren dürfen, müssen Sie sich keine Gedanken machen: Batterien stehen nicht auf der Gefahrenliste. Trotzdem sollten Sie aber Ersatzbatterien, die sich nicht gerade im Gerät befinden, besser im Koffer transportieren, denn große Mengen können eventuell doch mal einen Sicherheitsbeamten stutzig machen. Gegenstände, die Sie gar nicht im Handgepäck haben dürfen, finden Sie im Folgenden.
Handgepäck: Verbotene Gegenstände
- Generell dürfen Sie im Handgepäck nichts transportieren, was spitz oder scharf ist: keine Scheren, Messer, Rasierklingen, Nagelfeilen und Ähnliches.
- Dazu kommen sämtliche brennbaren Stoffe und Flüssigkeiten, also beispielsweise Feuerzeuggas oder Nagellackentferner.
- Auch Feuerzeuge und Streichhölzer gehören nicht ins Handgepäck. Geraucht werden darf im Flugzeug ohnehin nicht, was in den letzten Jahren auch strenger kontrolliert wurde.
- Zudem dürfen Sie bestimmte Sportgeräte auch nicht mit ins Handgepäck nehmen: Angelruten, Wanderstöcke, Baseballschläger sind z.B. als Sperrgut aufzugeben.
- Selbstverständlich dürfen Sie auch keine Waffen mit an Bord nehmen. Dazu zählen auch Spielzeugpistolen, die im Ernstfall zu Missverständnissen führen könnten.
- Wenn Sie als Biologe oder Chemiker beruflich unterwegs sind, beachten Sie zudem, dass Sie keine ansteckenden Viren oder Bakterien und auch sonst keine gefährlichen Substanzen mitnehmen dürfen.
Sie sehen: Batterien werden Ihnen bei der Sicherheitskontrolle keine Probleme machen. Um generell auf Nummer sicher zu gehen, gehen Sie die komplette Liste der verbotenen Gepäckgegenstände durch.
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