Bei einem Einschreiben müssen Sie die Zusendung eines Briefes oder Paketes bestätigen, indem Sie die Zustellung unterschreiben. Sind Sie am Tag der Zustellung nicht zu Hause, wandert Ihre Sendung automatisch in die nächstgelegene Postfiliale. Wenn Ihre Sendung innerhalb einer bestimmten Frist nicht abgeholt wird, folgt ein zweiter Zustellungsversuch.
Einschreiben ohne Zustellung
- Bei einem Einschreiben versichert der Zusteller, die Sendung nur dann an den Empfänger auszuhändigen, wenn dieser sie persönlich entgegennimmt.
- Bei bestimmten Briefen und Sendungen, etwa einem Kündigungsschreiben oder einem Schreiben, welches eine bestimmte Zusendungsfrist einhalten muss, macht es Sinn, diese per Einschreiben zu verschicken.
- Ist der Empfänger nicht zu Hause, hinterlässt der Postbote einen Abholschein, sodass der Empfänger die Sendung in der nächsten Filiale entgegennehmen kann.
Brief nicht abgeholt
- Dem Empfänger bleibt, je nach Zusteller, eine bestimmte Frist, um die Sendung abzuholen. In der Regel beträgt die Frist eine Woche. Wird die Sendung innerhalb dieser Frist nicht abgeholt, erfolgt ein zweiter Zustellungsversuch durch die Post.
- Ist der Empfänger erneut nicht anwesend, wird die Sendung an den Absender zurückgeschickt. Sie können den Brief oder das Paket dann wieder per Einschreiben aufgeben.
- Wenn Sie das vermeiden wollen, können Sie Ihre Sendung auch per Einwurfeinschreiben abschicken. Hierbei bestätigt der Zusteller, und nicht der Empfänger, die Zustellung.
- Sowohl beim Verschicken per Einschreiben als auch per Einwurfschreiben werden zusätzliche Gebühren auf die üblichen Frankierkosten fällig.
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