Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie gelten nicht als Tarifvertrag. Sie sind nicht zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt, sondern von einer "Arbeitsrechtlichen Kommission" beschlossen worden. Dieser gehören Vertreter der Dienstgeber- und der Dienstnehmerseite an. Dies können beispielsweise die Mitarbeitervertretung sein, die bei Ihnen gewählt ist.
Geltungsbereich der AVR-Diakonie
Die AVR-Diakonie regeln den wesentlichen Inhalt jedes Arbeitsverhältnisses, für das sie gelten. Sie enthalten im ersten Teil, der grundsätzliche Fragen regelt, daher eine Bestimmung zum Geltungsbereich.
- Gem. § 1b Buchstabe a) AVR-Diakonie gelten die Bestimmungen z. B. nicht für Sie als Mitarbeitenden, wenn es sich in erster Linie um eine Beschäftigungs- und Arbeitstherapiemaßnahme handelt. Hier geht es nicht in erster Linie um die Erzielung eines Erwerbseinkommens. Vielmehr steht die begleitete Reintagration in das Arbeitsleben im Vordergrund.
- § 1 enthält so etwas die die Präambel der AVR-Diakonie: Die Arbeit in der Diakonie wird als "Wesens- und Lebensäußerung" der evangelischen Kirche definiert. Gem. § 1 Abs. 2 AVR-Diakonie bilden die Mitarbeitenden eine "Dienstgemeinschaft".
Inhaltlicher Aufbau der Arbeitsvertragsrichtlinien
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Der inhaltliche Aufbau der AVR-Diakonie orientiert sich am Verlauf eines Arbeitsverhältnisses: Am Anfang finden Sie u.a. Regelungen zur Einstellung und zur Probezeit, am Ende stehen Bestimmungen zur Beeindigung des Dienstverhältnisses, zum Übergangsgeld und die Regelungen zur Schlichtungsstelle.
- Im Mittelteil finden Sie die Paragrafen, die das laufende Arbeitsverhältnis regeln. Dies betrifft Bestimmungen zur Arbeitszeit, zur Eingruppierung und zum Entgelt, zur zusätzlichen Altersversorgung und zum Urlaub.
- Die Eingruppierung eines Mitarbeiters bedeutet dessen Zuordnung zu einer bestimmten Gehalts-, bzw. Entgeltgruppe. Diese lässt sich noch nicht aus den §§ 12 und 13 AVR-Diakonie ablesen, sondern erst aus der Anlage 1. Diese Anlage enthält den sogenannten Eingruppierungskalatog. Hier sind Tätigkeiten und Tätigkeitsfelder aufgeführt, die bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet sind.
Gehaltsgefüge in der Diakonie
- Im Vergleich mit den Gehältern, die kleine Unternehmen zahlen können, lässt sich das Entgelt bei der Diakonie durchaus sehen. Es beginnt in der Entgeltgruppe 1 in der sogenannten Basisstufe bei 1.550,55 Euro (Stand: Juli 2014). Nach zwei Jahren wird die Erfahrungsstufe 1 erreicht, in der 1.628,08 gezahlt werden.
- Tätigkeiten, die der Entgeltgruppe 1 zugeordnet sind, erfordern keinerlei Berufsausbildung. Sie können nach einer gewissen Zeit der Einübung ausgeführt werden. Zum Vergleich: Auch das Gehalt einer ausgebildeten Buchhändlerin, die in einer kleinen Buchhandlung angestellt wird, kann sich in diesem Bereich bewegen.
- Das höchste Gehalt wird in der Entgeltgruppe 13 der AVR-Diakonie bezogen. Hier beträgt die Bezahlung in der Einarbeitungsstufe bereits 4.736,78 Euro, in der Erfahrungsstufe 2 werden 5.484,69 Euro gezahlt (Stand: Juli 2014).
Die AVR-Diakonie enthalten wesentliche Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis. Sie regeln zudem die Eingruppierung der Mitarbeitenden.
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