So gehen Sie bei eingefrorenen Leitungen vor
- Haben Sie eingefrorene Wasserleitungen, sollten Sie sofort handeln, da die Leitungen an manchen Stellen platzen könnten. Schließen Sie zunächst den Haupthahn, damit die Wasserzufuhr gestoppt ist. Anschließend öffnen Sie die Hähne an den betroffenen Leitungen, damit eventueller Überdruck abgebaut wird.
- Beim Auftauen sollten Sie versuchen, ohne elektrische Geräte zu arbeiten, damit es bei einem eventuellen Rohrbruch nicht zu Unfällen kommt. Verwenden Sie auch keine offenen Flammen, da sich Dämmmaterialien oder Ähnliches entzünden kann. Nehmen Sie warmes Wasser, Wärmflaschen, Heizkissen, Körnerkissen oder Ähnliches zum Auftauen der eingefrorenen Wasserleitungen.
- Achten Sie darauf, dass die Auftautemperatur ungefähr der Körpertemperatur entspricht, denn wenn Sie die Leitungen zu schnell zu stark erhitzen, könnten diese aufplatzen. Sind die Leitungen wieder enteist, überprüfen Sie sie auf undichte Stellen. Hierfür müssen Sie den Haupthahn wieder öffnen.
- Sind Sie sich unsicher oder trauen sich die Enteisung der eingefrorenen Wasserleitungen nicht zu, ziehen Sie unbedingt einen Fachmann (Gas- und Wasserinstallateur oder die Feuerwehr) zurate. Dieser kostet zwar etwas aber wird von vielen Versicherungen übernommen. Wohnen Sie zur Miete, informieren Sie den Hausmeister oder Eigentümer, damit er das Problem beseitigen kann.
So schützen Sie Ihre Wasserleitungen
- Eingefrorene Wasserleitungen kommen in Räumen, vor die im Winter nicht regelmäßig beheizt werden, zum Beispiel in Garagen, Kellern, Dachräume, Gästezimmer, Toiletten oder Ferien- und Wochenendhäuser. Damit die Leitungen nicht einfrieren, gilt es diese Räume regelmäßig zu beheizen oder das Wasser abzustellen.
- Bei den meisten Heizkörpern reicht es in der Regel das Thermostat auf das Frostsymbol zu stellen, so bleibt das Wasser in Bewegung und die Heizung geht bei zu niedrigen Temperaturen automatisch an. Im Falle von Wochenend- und Ferienimmobilen sollten Sie stets den Haupthahn zudrehen, wenn Sie nach Hause fahren.
- Sprechen Sie auch mit Ihrer Versicherung und informieren Sie sich ob Ihre bestehende Versicherung Schäden die durch eingefrorene Wasserleitungen entstanden sind deckt. Fragen Sie auch nach Sonderregelungen für Ferien- und Wochenendimmobilien. Sind alle Details mit Ihrer Versicherung geklärt, sind Sie bei eventuellen Schäden immer auf der sicheren Seite.
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