Trampolinschein für Sportlehrer und Trainer
- Sport und Fitness werden in unserer Gesellschaft groß geschrieben. Immer mehr Menschen besuchen Sportvereine. So steht nicht nur in den Turnhallen der Schulen eine große Auswahl an Sportgeräten zu Verfügungen.
- Als Trainer oder Sportlehrer wissen Sie auch um die Verletzungsgefahr bei der Benützung mancher Sportgeräte. Das Trampolinspringen auf Großtrampolinen gehört sicherlich zu den sportlichen Betätigungen, die doch immer wieder eine Verletzung mit sich bringen.
- Deshalb ist es umso wichtiger, als Kursleiter genau zu wissen, auf was hier besonders zu achten ist. Ein Trampolinschein ist sozusagen die Lizenz für Trainer, dieses Sportgerät in den Sportunterricht oder -verein zu integrieren. Der Trampolinschein ist auch Voraussetzung für Ihre Teilnahme an der sogenannten Trainer-C-Ausbildung im Trampolinturnen.
- Mit der Absolvierung dieser Grundqualifikation erhalten Sportlehrer und Übungsleiter eine Basisscheinausbildung nach dem Curriculum des Deutschen Turnerbundes. Die Ausbilder beim Lehrgang des Trampolinscheins sollten lizenziert sein. Es gibt im DTB sogar einen eigenen Lehrerausschuss für Trampolinturnen.
- Um den Trampolinschein erwerben zu können, müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein und über eine allgemeine Sporttauglichkeit verfügen. Vermittelt werden in einem meist dreitägigen Lehrgang die wichtigen Sicherheitsbestimmungen, der Auf- und Abbau der Trampoline und auch eine methodische Hinführung zu den Grundsprüngen und sogenannten Landungsarten.
- Nur wer an allen drei Tagen des Lehrgangs dabei ist, erhält in der Regel den Trampolinschein. Die Kosten hierfür sind unterschiedlich, variieren zwischen 50 und 100 Euro.
- Infos und Termin erhalten Sie beim Deutschen Turnerbund.
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