Der Privatweg oder die Privatstraße ist keine Erfindung der letzten paar Jahre. Bereits in der Gründerzeit um 1900 herum wurden in Deutschland private Wege und Straßen angelegt. Nicht nur an Eigenheimen, sondern auch an Wohnanlagen, Universitäten oder Supermärkten finden Sie immer wieder die Kennzeichnung eines Privatweges.
Was sind Privatwege?
In Deutschland wird unterschieden zwischen öffentlichen Wegen und Privatwegen. Hierbei ist ein Privatweg rechtlich als ein Weg beschrieben, der nicht in öffentlicher Hand ist, sondern einer natürlichen oder juristischen Person gehört. Somit gilt für Privatstraßen und Privatwege nicht das öffentliche Straßen- und Wegerecht.
In der Stadt finden Sie Privatwege häufig in Form von gekennzeichneten Zufahrten zu Parkplätzen oder Tiefgaragen. Im Stadtplan sind Privatwege nicht immer als solche erkennbar, was mitunter bei Ortsunkundigen zu Verwirrungen führen kann.
Für Eigentümer von Privatwegen heißt das, dass der Unterhalt der Straße sowie die Verkehrssicherungspflicht in ihrer Verantwortung liegen. Das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass Personen, die den Weg betreten, beispielsweise Paketboten oder anderen Lieferanten, keine Gefahr droht. Andernfalls sind sie schadenersatzpflichtig, wenn sich zum Beispiel der Briefträger auf dem Weg zu den Briefkästen verletzt, weil sie der Schneeschiebepflicht nicht nachgekommen sind.
Eine richtige Privatstraße dient normalerweise nur der Nutzung der Eigentümer oder Anwohner. Das heißt, andere Privatpersonen können diesen Weg nicht als Durchgang nutzen, so lange Sie nicht zustimmen. Einen Privatweg müssen Sie als einen solchen kennzeichnen. Da es keine gesetzliche Vorschrift für eine Beschilderung gibt, können Sie die Schilder entweder kaufen und Ihren Wünschen nach beliebig anpassen oder gleich ein eigenes anfertigen.
Eigentümer | Nicht öffentlich, Bauherren, Investoren oder Hausbesitzer |
Rechtliche Regelung | Straßen- und Wegerecht des Bundes und der Länder |
Unterhaltspflicht | Eigentümer mit Verkehrssicherungspflicht |
Kennzeichnung | Nichteinheitliche Beschilderung |
Haftung bei Schäden | Vom Eigentümer zu tragen |
So können Sie einen privaten Weg kennzeichnen
Um einen Privatweg zu kennzeichnen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Ihren Ideen sind dabei keine Grenzen gesetzt. Im Handel gibt es verschiedene fertige Schilder, mit denen Sie einen Privatweg kennzeichnen können. Zumeist finden Sie die Aufschriften "Privatweg - Durchgang verboten", "Privatweg - Begehen auf eigene Gefahr" oder einfach "Privatweg".
Da weder die Form der Schilder noch die Farbgebung gesetzlich geregelt ist, können Sie aus allen Varianten wählen. Lediglich die Anbringung müssen Sie so vornehmen, dass der Weg deutlich als Privatweg gekennzeichnet ist und das Schild nicht verdeckt wird. Sie können sich Ihr eigenes Schild drucken lassen oder selber ein Schild basteln.
Machen Sie Ihr eigenes Schild selber
- Materialien besorgen. Kaufen Sie sich bedruckbare Aufkleberfolie und ein passendes, nicht zu dünnes Stück Sperrholz. Noch besser ist ein stabiles Stück Kunststoff oder Acrylglas.
- Text gestalten. Auf dem PC können Sie ganz einfach in einem Schreibprogramm den Text für Ihr Schild gestalten. Wählen Sie hierfür eine Schriftart, die groß genug und gut zu lesen ist.
- Probedruck machen. Bevor Sie die Aufkleberfolie bedrucken, ist ein Probedruck auf Normalpapier sinnvoll. So können Sie eventuelle Änderungen vornehmen, ohne die teure Folie zu verbrauchen.
- Folie bedrucken. Sind Sie mit Ihrem Schild zufrieden, können Sie den Druck auf die Folie starten. Achten Sie auf die richtigen Einstellungen am Drucker.
- Aufkleber aufbringen. Bringen Sie den Aufkleber passend auf Ihrem Sperrholz oder dem Kunststoff auf. Sperrholz sollten Sie vorher mit Witterungsschutz imprägniert haben.
- Bohrungen anbringen. Je nachdem, wo und wie Sie Ihr Schild befestigen möchten, müssen Sie nun die passenden Bohrungen anbringen. Danach können Sie Ihr Schild anschrauben.
Wie Sie Ihr Schild gestalten, bleibt schlussendlich Ihnen überlassen. Wichtig ist es nur, dass Sie Ihren Privatweg kennzeichnen und Ihren Pflichten als Eigentümer nachkommen.
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