Was Sie über einen Krankenkassenwechsel wissen sollten
Grundsätzlich können Sie, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, immer kündigen, wenn Sie seit mindestens 18 Monaten Mitglied dieser Krankenkasse sind. Dies gilt für alle Versicherten, ob Rentner oder nicht.
- Sie haben dann eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende . Wenn Sie z. B. am 10. Februar kündigen, können Sie am 1. Mai Mitglied einer anderen Krankenkasse werden.
- Für den Krankenkassenwechsel braucht Ihre neue Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse.
- Wenn Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann brauchen Sie die 18 Monate Mitgliedszeit zum Krankenkassenwechsel für Rentner nicht abzuwarten. Wenn Sie freiwillig versichert sind, können Sie jederzeit kündigen.
- Der Krankenkassenwechsel als Rentner lohnt sich, da Sie als Rentner wahrscheinlich häufiger zum Arzt gehen, als junge Leute.
- Wenn Sie einen Krankenkassenwechsel als Rentner planen, sollten Sie die Leistungen vergleichen. Verlangt die Krankenkasse eine Zuzahlung? Gibt es Bonusprogramme für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen? Wird die Praxisgebühr erstattet? Wird homöopathische Behandlung gezahlt?
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