Deutschlands jüngere Generationen sind besonders begünstigt. Noch nie wurden so viele Vermögenswerte vererbt. Da das Erbe einen Vermögenswert darstellt, stellt sich die Frage, ob und inwieweit Sie Ihr Erbe vorzeitig einfordern können oder besser gesagt überhaupt einfordern sollten.
Kein Rechtsanspruch aufs Erbe vor dem Ableben
- Ein Aspekt vorneweg: Solange der Erblasser noch lebt, haben Sie keinerlei Rechte, weder moralisch noch juristisch, Ihr Erbe vorzeitig einfordern zu können. Verweigern Sie sich jedem Gedanken, diesen Vorgang irgendwie zu beschleunigen.
- Dennoch gibt es Sachverhalte, in denen Sie Ihr Erbe vorzeitig geltend machen können. Voraussetzung ist, dass Sie nach dem Erbrecht als gesetzlicher Erbe berufen sind. Als testamentarisch bestimmter Erbe haben Sie keinerlei vorzeitigen Rechte.
- Haben Ihre Eltern ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) erstellt, in dem sie den überlebenden Partner als Alleinerben bestimmen, haben Sie als Kind beim Ableben eines Elternteils einen Pflichtteilsanspruch. Diesen Pflichtteilsanspruch können die Eltern im Testament nicht ausschließen.
Pflichtteile können vorzeitig entstehen
- Nach dem Ableben eines Elternteils könnten Sie also gegen den überlebenden Elternteil Ihren Pflichtteil geltend machen. Ihr Erbe fordern Sie deshalb vorzeitig ein, weil die Eltern im Testament regelmäßig bestimmen, dass der überlebende Partner Alleinerbe wird und die Kinder erst nach dem Ableben des überlebenden Elternteils als Erbe zum Zuge kommen sollen.
- Bedenken Sie in diesem Fall aber, dass die vorzeitige Geltendmachung Ihres Pflichtteils den überlebenden Elternteil in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen kann. Besteht der Nachlass in einem Wohnhaus, das der überlebende Elternteil weiterhin selbst bewohnen möchte, muss er dieses unter Umständen verkaufen, wenn Sie ihn veranlassen, den Pflichtteil auszuzahlen. Sie gefährden Ihr Verhältnis zum Elternteil und unter Umständen den Familienfrieden.
- Außerdem besteht der Pflichtteil nur in einem Geldanspruch. Sie haben keinerlei Rechte an den Nachlassgegenständen.
Frühes Einfordern bringt finanzielle Nachteile
- Meist bestimmen die Eltern im gemeinschaftlichen Testament auch, dass das Kind, das vorzeitig seinen Pflichtteil einfordert, auch nach dem Ableben des überlebenden Elternteils nur noch den Pflichtteil erhält. In diesem Fall reduzieren Sie Ihr eigentliches Erbe um die Hälfte!
- Wenn Sie Ihren Erbteil fordern, solange beide Eltern noch leben, ist eine einvernehmliche Verständigung erforderlich. Fälle dieser Art kommen vor, wenn Kinder finanziellen Bedarf haben und die Eltern diesen faktisch vorfinanzieren. Vor allem, wenn mehrere Kinder vorhanden sind und eines das Erbe vorzeitig geltend macht, stellt es sich regelmäßig schlechter, als wenn es den Erbfall abwartet.
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