Wenn ein naher Verwandter stirbt, wird der Erbe sein Rechtsnachfolger - das bedeutet, dass sein Eigentum auf ihn übergeht, aber gleichzeitig auch all seine Verpflichtungen. Oft ist es ratsam, dass die Verwandten das Erbe ablehnen, um nicht für Schulden haften zu müssen.
Erbe ablehnen - das müssen Sie dazu wissen
- Wenn Sie ein Erbe ablehnen, verzichten Sie damit komplett auf alles, was Ihnen sonst aus dem Nachlass zustehen würde. Also zum Beispiel auch auf Dinge von emotionalem Wert, etwa Schmuck oder Möbel, die schon lange im Familienbesitz sind.
- Wenn Sie von dem Erbfall erfahren haben, müssen Sie binnen sechs Wochen entscheiden, ob Sie das Erbe ablehnen oder annehmen. Sie sollten also schnellstmöglich Erkundigungen einziehen über die finanzielle Situation des Verstorbenen.
- Hinterfragen Sie kritisch den Wert und Investitionsbedarf für das Erbe. Ein Mietshaus zum Beispiel kann zur Kostenfalle werden, wenn es dringend sanierungsbedürftig ist - dann ist es besser, das Erbe abzulehnen.
- Leider erteilen Banken erst dann Auskunft über die finanzielle des Verstorbenen, wenn Sie einen Erbschein vorlegen. Den bekommen Sie aber erst nach Annahme des Erbes. Wenn Sie sich offenhalten wollen, ob Sie das Erbe ablehnen, müssen Sie schätzen oder beim Anwalt oder Notar des Verstorbenen Erkundigungen anstellen.
- Sie müssen innerhalb der Frist gegenüber dem Nachlassgericht erklären, dass Sie das Erbe ablehnen. Das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Die Erklärung, dass Sie das Erbe ablehnen, muss beim Gericht zu Protokoll gegeben oder von einem Notar beglaubigt werden.
- Reagieren Sie innerhalb der Frist nicht, haben Sie das Erbe automatisch angenommen!
- Viele wollen ein Erbe lieber voreilig ablehnen, um kein Risiko einzugehen. Wenn es auch nur eine Chance gibt, dass der Nachlass die Schulden deckt, sollten Sie das Erbe lieber nicht ablehnen. Mit dem Erbschein können Sie sich ein genaues Bild der finanziellen Situation machen und zur Not Nachlassinsolvenz anmelden. Wenn Sie dies rechtzeitig tun, besteht keine Gefahr, dass Sie mit Ihrem eigenen Vermögen für Erbschulden haften müssen.
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