Da sich aber die bereits angesprochenen Verträge oder Vereinbarungen, bei den Organisationen zumeist unterschiedlich gestalten, ist auch die Vorgehensweise bei einem Austritt unterschiedlich zu handhaben. Wenn Sie eine DRK-Mitgliedschaft kündigen wollen, ist dies im Normalfall aber problemlos möglich, wenn Sie richtig vorgehen.
Eine DRK-Mitgliedschaft zu kündigen ist möglich
- Um eine DRK-Mitgliedschaft zu kündigen, sollten Sie bereits beim Aufnahmeantrag richtig agieren. Dies gilt aber auch für andere Organisationen.
- Sie werden bei Ihrem Antrag bereits gefragt, wie Sie denn die Mitgliedsbeiträge bezahlen wollen. Bereits hier sollten Sie auf eine monatliche Zahlungsweise bestehen, um nicht Gefahr zu laufen, dass Sie bei Zahlung von zum Beispiel Jahresbeiträgen, für ein volles Jahr noch an den Verein gebunden sind.
- Wenn in Ihrem Vertrag jedoch eine Kündigungsklausel enthalten sein sollte, müssen Sie sich an diese halten. Hier ist dann eine vorzeitige Kündigung nicht möglich.
Die Mitgliedschaft korrekt kündigen - die Vorgehensweise
Sie können eine DRK-Mitgliedschaft auf zwei unterschiedliche Arten kündigen.
- Die erste Möglichkeit ist die, dass Sie hierfür das Kontaktformular des für Sie zuständigen DRK benutzen. Hier können Sie unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer, Ihre DRK-Mitgliedschaft kündigen. Diese E-Mail sollten Sie sich allerdings abspeichern, falls es deshalb Ärger geben sollte. Auch einen eventuellen weiteren Schriftwechsel sollten Sie abspeichern.
- Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass Sie die Kündigung auf dem Postweg versenden. Allerdings sollten Sie dies dann auf jeden Fall per Einschreiben tun, damit Sie einen Nachweis haben.
Weiterlesen:
- Kündigung der Mitgliedschaft im Verein - darauf sollten Sie achten
- Fitnessvertrag kündigen - so geht's bei Fitnessstudios mit Laufzeit
- Reitbeteiligung beenden - so kündigen Sie den Vertrag ohne Streit
- Eine Kündigung bestätigen lassen - so machen Sie es richtig
- Übersicht: Alles zum Thema Rechte & Pflichten
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?