Was Sie benötigen
- Einen Dringlichkeitsschein
Um solch einen Dringlichkeitsschein zu erhalten, hat die Behörde natürlich einige Voraussetzungen festgelegt, die vom Antragsteller erfüllt werden müssen. Wenn Sie zu der Personengruppe gehören, die einen Dringlichkeitsschein erhalten können, müssen Sie diesen beim Wohnungsamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.
Dringlichkeitsschein beantragen - funktioniert nur wenn die Voraussetzungen stimmen
- Um einen Dringlichkeitsschein beantragen zu können, darf das Einkommen für einen Einpersonenhaushalt 12.000 Euro und bei einem Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro nicht übersteigen. Bei jeder weiteren Person kommt ein Aufschlag von 4.100 Euro dazu, wenn diese Person ein Kind ist, sind dies nochmals weitere 500 Euro. Es kann vorkommen, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Voraussetzungen festlegen.
- Das Amt rechnet das zu erwartende Einkommen der nächsten 12 Monate an, um das Gesamteinkommen zu ermitteln. Natürlich können Sie als Arbeitnehmer von diesem Betrag die Werbungskostenpauschale von derzeit 920 Euro abziehen. Für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Behinderte, können noch zusätzliche Freibeträge in Anrechnung gebracht werden.
- Wenn Sie Kindergeld erhalten, können Sie beruhigt sein, denn dieses wird nicht mit in die Berechnung Ihres Einkommens einbezogen.
- Bevor Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen, sollten Sie sich bei Ihrem Wohnungsamt Merkblätter besorgen, auf denen die gesamten Auflagen und Voraussetzungen für die Beantragung aufgeführt sind.
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