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Drängler anzeigen - Beachtenswertes

Einen Drängler sollte man anzeigen, das Verhalten ist eine Nötigung.
Einen Drängler sollte man anzeigen, das Verhalten ist eine Nötigung.
Es ist furchtbar gefährlich, wenn Sie auf der Autobahn von einem Drängler belästigt werden. Dieses zu enge Auffahren, den Vorfahrenden mit der Lichthupe stören und permanentes Blinken, führt dazu, dass man sehr abgelenkt wird und dazu veranlasst wird zur Seite zu fahren. Dies kann Unfälle verursachen und steht aus diesem Grund auch unter Strafe. Das Anzeigen kann dazu führen, dass die Person zur Rechenschaft gezogen wird.

So verhalten sich Drängler auf der Autobahn

  • Viele Autofahrer erleben es oft, dass sich andere Autofahrer aufdrängen. Dies geschieht eigentlich immer so, dass diese den Mindestabstand nicht einhalten, ganz dicht auffahren. Sie können dieses Verhalten anzeigen.
  • Ein weiteres Merkmal für das Drängeln, ist es, wenn der Hintermann mit der Lichthupe nötigt. Dies erfolgt oft durch langes Betätigen der Lichthupe. Dadurch wird es im Fahrzeug des Vordermanns sehr hell, weil die Spiegel das Licht reflektieren und dies sehr stark blendet.
  • Die Hupe wird auch gerne eingesetzt. Dies ist auch verboten, wenn es lediglich zur Nötigung genutzt wird.
  • Oft sind Autofahrer Drängler, die unter Zeitdruck stehen oder Fahrer, die ein besonders teures Auto fahren und denen dieser Luxus etwas zu Kopf gestiegen ist. Es ist ohne hin gefährlich auf der Autobahn zu rasen und damit andere zu gefährden.

Wann Sie das nötigende Verhalten anzeigen sollten

Drängler können für Ihr Verhalten im Straßenverkehr zur Rechenschaft gezogen werden. Das zu dichte Auffahren und Belästigen mit der Lichthupe stellt eine Nötigung nach dem Strafgesetzbuch dar.

  • Sie sollten sich dann das Kennzeichen des Dränglers merken. Bewahren Sie während dieser Nötigung unbedingt die Ruhe und wechseln ohne Eile die Spur. Achten Sie darauf, keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Es ist wichtig, dass Sie alles im Überblick behalten.
  • Fahren Sie dann bei der nächsten Gelegenheit auf eine Raststätte oder einen Parkplatz. Notieren Sie sich das Kennzeichnen oder speichern Sie es in Ihrem Handy ab. Fahren Sie mit einem Beifahrer, so kann dieser auch das Kennzeichen fotografieren.
  • Sie können sich dann als Betroffener an die Polizei wenden und den Fahrer anzeigen. Beachten Sie, dass die Rechtsschutzversicherung leider nicht die Kosten übernimmt, wenn Sie einen Anwalt einschalten. Dies brauchen Sie allerdings auch nicht unbedingt.
  • Vorteilhaft ist es, wenn Sie den Fahrer beschreiben können. Merken Sie sich die Haarfarbe und alles was Sie erkennen können, ohne sich und andere in Gefahr zu bringen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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