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Dr. rer. nat. habil - was bedeutet der Titel?

Die Arbeit an der Uni erfordert viel Wissen.
Die Arbeit an der Uni erfordert viel Wissen. © RainerSturm / Pixelio
Akademische Titel gehen häufig mit viel Ansehen einher, denn dem langen Ausbildungsweg, der notwendig war, um die entsprechenden Abschlüsse zu erzielen, wird mit Achtung begegnet. Nicht immer ist aber klar, was sich hinter den Abkürzungen verbirgt und welche Bedeutung die einzelnen Titel haben. Was bedeutet etwa die Bezeichnung „Dr. rer. nat. habil“?

Nach dem Abschluss des Studiums kann eine Promotion erfolgen, d.h. das Schreiben einer Doktorarbeit. Nachfolgend kann dann noch die Lehrbefähigung - Habilitation - erreicht werden.

Das bedeutet Dr. rer. nat.

  • Die Abkürzung "rer." steht für den lateinischen Begriff "rerum". Es handelt sich dabei nicht wirklich um ein eigenständiges Wort. Der Begriff wird oft nur zur Betonung oder Verstärkung eines anderen Begriffes eingesetzt. Rer kann daher mit "bezogen auf die Dinge" oder "der Inhalte" übersetzt werden.
  • "Nat." bedeutet hingegen "naturalium", also Natürliches bzw. Naturwissenschaften. Dieser Bestandteil des Titels bedeutet also, dass die Person, welche diese Bezeichnung trägt, einen akademischen Abschluss in einer Naturwissenschaft hat.
  • Je nach Universität können ganz verschiedene Fachrichtungen zu diesem Bereich gehören. Klassischerweise zählen die Mathematik, Physik und Chemie dazu - manchmal aber auch andere Fächer, wie Informatik oder sogar Psychologie.
  • Ein „Dr. rer. nat. habil“ hat somit ein Studium in einer Naturwissenschaft absolviert und hier nicht nur ein Diplom oder einen Masterabschluss erworben, sondern auch eine Promotion abgeschlossen, d.h. eine Doktorarbeit geschrieben und daher den Titel „Dr.“ erhalten. Darüber hinaus hat derjenige aber auch eine Lehrbefähigung („habil“).

Die Lehrbefähigung - habil

  • Nach dem Abschluss einer Promotion kann ein Dr. rer. nat. an der Universität unterrichten und selbst Vorlesungen oder Seminare halten. Das bedeutet, er erwirbt zusätzlich die Lehrbefähigung bzw. Lehrberechtigung. Diese wird auch als Habilitation bezeichnet und geht mit einer weiteren Prüfung einher.
  • Dabei soll der Doktor seinen Fachbereich nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Lehre gut vertreten können und daher in der Lage sein, Lehrveranstaltungen zu halten. Voraussetzungen sind also - neben dem bereits erworbenen Dr.-Grad - eine Habilitationsschrift (eine wissenschaftliche Facharbeit), weitere fachliche Veröffentlichungen und das Halten von Lehrveranstaltungen.
  • Ist die Habilitation erfolgreich bestanden, bedeutet dies, dass der Titel Dr. rer. nat. habil verliehen werden kann. Manchmal ist dazu auch eine Probevorlesung notwendig, in der die Qualität der Lehre nochmals geprüft wird.
helpster.de Autor:in
Andrea Nittel-Neubert
Andrea Nittel-NeubertAndrea war im Personalwesen tätig und hat dadurch einen professionellen Blick auf die Aspekte von Beruf & Karriere. Durch ihr Studium in der klinischen Psychologie kann sie nicht nur Karrieretipps geben, sondern auch in den Bereichen Liebe & Beziehungen weiterhelfen.
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