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Doppelte Abbuchung - was tun?

Meistens reicht ein Anruf und die doppelte Abbuchung ist rückgängig gemacht.
Meistens reicht ein Anruf und die doppelte Abbuchung ist rückgängig gemacht.
Wenn Sie auf Ihrem Kontoauszug eine doppelte Abbuchung sehen, müssen Sie sich nicht ärgern. Die doppelte Abbuchung können Sie schnell wieder rückgängig machen.

Was Sie benötigen

  • Computer
  • Internet
  • Telefon

So holen Sie eine doppelte Abbuchung zurück

  • Eine Abbuchung wird auch Lastschrift genannt und lässt sich mit der Lastschriftrückgabe wieder rückgängig machen. Nach der Abbuchung haben Sie sechs Wochen Zeit, die doppelte Abbuchung zurückzuholen. Eine Lastschrift kann durch einen Bankangestellten oder bei Online-Banking auch durch Sie rückgängig gemacht werden. Beachten Sie, dass eine Lastschriftrückgabe Kosten nach sich zieht. Die Höhe der Kosten können Sie bei der Bank erfragen.
  • Um die doppelte Abbuchung durch einen Bankangestellten zu korrigieren, müssen Sie einfach nur in der Bank vorbeischauen oder anrufen. Sie schildern dem Schalterbeamten oder Ihrem persönlichen Berater die Lage und dieser wird die Rückbuchung auf Ihr Konto veranlassen.
  • Beim Online-Banking gibt es die Möglichkeit über das Internet die Abbuchung zurückzuholen. Hierfür müssen Sie sich lediglich in Ihren Online-Banking-Account einloggen und unter dem Punkt Lastschrift, bei der gewünschten Abbuchung den Button Lastschriftrückgabe anklicken. Wenn Sie das getan haben, müssen Sie noch ein paar weitere Felder ausfüllen. Haben Sie dies erfolgreich getan, muss die Rückgabe nur noch abgeschickt werden und den Rest erledigt die Bank.
  • Eine Lastschriftrückgabe ist nur möglich, wenn ein Konto nicht mehr existiert, die angegebene Kontonummer nicht richtig ist, es um ein Sparkonto geht, Kontonummer und Kontoinhaber nicht zusammenpassen, kein Abbuchungsauftrag/keine Einzugsermächtigung vorliegt oder Sie aus nachvollziehbaren Gründen mit der Einzugsermächtigung nicht mehr einverstanden sind. Im Fall der doppelten Abbuchung wird der Abbuchungsauftrag bzw. die Einzugsermächtigung verletzt und somit können Sie ohne Probleme eine Rückholung veranlassen.
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