Was Sie benötigen
- Kindergeldnummer
- Ansprechpartner
- allgemeine Deutschkenntnisse
- zuständige Familienkasse
Allgemeines zur Kindergeldstelle
- Sämtliche Belange rund um das Thema Kindergeld und Elterngeld werden von der Familienkasse geregelt.
- Die Kindergeldstelle zahlt für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres das Kindergeld. In bestimmten Fällen wird das Kindergeld auch länger gezahlt.
- Ihren Antrag auf Kindergeld nimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen. Sie prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
- Darüber hinaus werden Sie ausführlich über die Voraussetzungen, Regelungen, Rechte und Pflichten zum Thema Kindergeld informiert.
So beantragen Sie das Kindergeld
- Der Kindergeldantrag muss in Schriftform gestellt und persönlich unterschrieben werden. Mündliche Anträge und Telefonate werden nicht bearbeitet.
- Verwenden Sie für die Antragstellung auf Kindergeld das dafür vorgesehene Formular. Den Vordruck erhalten Sie ebenfalls bei der Familienkasse oder im Internet.
- Wenn Sie bereits Kindergeld beziehen, sind Sie dazu verpflichtet, der Kindergeldstelle sämtliche Veränderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse anzuzeigen. Es genügt nicht, dass Sie die entsprechenden Mitteilungen an Ihre Gemeinde, das Arbeitsamt oder Finanzamt richten.
- Schreiben Sie bei Veränderungen direkt Ihre zuständige Kindergeldstelle beziehungsweise die Familienkasse an. Teilen Sie die Veränderungen präzise mit. Besitzen Sie schon eine Kindergeldnummer, so tragen Sie diese unbedingt in den Briefkopf ein. Das erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Anliegens.
- Geben Sie auch Ihre vollständige Anschrift, Ihren Namen, den Namen Ihres Kindes und dessen Geburtsdatum mit an.
- Wenn Sie bei der Kindergeldstelle bereits einen Ansprechpartner haben, richten Sie Ihr Schreiben direkt an diese Person.
- Formulieren Sie den Behördenbrief sachlich, präzise und prägnant.
Beziehen Sie von der Kindergeldkasse Leistungen, müssen Sie Veränderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse umgehend mitteilen. Um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu gefährden, sollten Sie Ihren Pflichten nachkommen und die Familienkasse gegebenenfalls anschreiben.
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