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Den "Hundenachweis" erwerben - so können Sie Ihre Sachkunde nachweisen

Die Hundehaltung ist vielerorts behördlich geregelt.
Die Hundehaltung ist vielerorts behördlich geregelt.
Wer einen großen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse halten will, muss dafür in der Regel einen "Hundenachweise" bzw. Sachkundenachweis erbringen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Halter mit dem entsprechenden Tier auch verantwortungsvoll umgehen kann.

Die Notwendigkeit für den "Hundenachweis" bzw. den Sachkundenachweis bei der Hundehaltung ergibt sich aus den entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen, eine bundeseinheitliche Regelung existiert nicht. In den meisten Landeshundegesetzen oder -verordnungen finden sich entsprechende Ausführungen zur Notwendigkeit des Sachkundenachweises.

Den "Hundenachweis" in NRW bekommen

  • Das Landeshundegesetz in NRW führt gefährliche Hunde und große Hunde auf, für deren Haltung zwar unterschiedliche Voraussetzungen gelten, für die jedoch gleichermaßen ein besonderer Sachkundenachweis erforderlich ist.
  • Auch wenn Sie einen Hund halten wollen, der im ausgewachsenen Alter ein Gewicht von mindestens 20 kg oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreicht, benötigen Sie einen "Hundenachweis" bzw. Sachkundenachweis, vgl. § 11 Abs. 2 LHundG NRW.
  • Dies gilt erst recht, wenn Sie einen Hund einer bestimmten Rasse halten wollen, die das Gesetz von vornherein als gefährlich einstuft. Zusätzlich zum Sachkundenachweis benötigen Sie hier noch eine besondere Erlaubnis der zuständigen Behörde, die an bestimmte Voraussetzungen - u. a. ein besonderes privates Interesse - gebunden ist.
  • Der Sachkundenachweis für das Halten großer Hunde können Sie gem. § 11 Abs. 3 LHundG NRW u. a. bei einem Tierarzt erhalten, der von der Tierärztekammer dafür benannt worden ist.
  • In vielen Kommunen werden die notwendigen Prüfungen von den Veterinärämtern abgenommen. Die Prüfung besteht in der Regel aus einem Multiple-Choice-Test, bei dem eine gewisse Anzahl der Fragen richtig beantwortet sein muss.

Sachkundenachweise von Verbänden

  • Sachkundenachweise für die Hundehaltung können nicht nur behördlich gefordert sein, sondern sind auch von manchen Verbänden vorgesehen.
  • Wer beispielsweise mit seinem Hund als Hundeführer an einer Hundesportveranstaltung bei einem Verein innerhalb des VDH - des Verbandes für das Deutsche Hundewesen - teilnehmen will, der benötigt eine entsprechenden Sachkundenachweis. Dieser ist Teil einer Hundesportprüfung; die Prüfung ist umfangreicher als beim behördlichen Nachweis, da sie auch Fragen zum Hundesport umfasst.

Einen Sachkundenachweis zur Hundehaltung zu erwerben, ist bei entsprechender Vorbereitung nicht besonders schwierig. In den meisten Bundesländern ist der Sachkundenachweis beim Halten bestimmter Rassen erforderlich.

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