Der Nachmittag - festgelegte Tageszeiten
- Die meisten Freizeitaktivitäten werden - bedingt durch unterschiedliche schulische oder berufliche Pflichten - üblicherweise auf den Nachmittag verlegt.
- Mit Blick auf die entsprechenden Uhrzeiten ist es seit Änderung der gesetzlichen Bestimmungen allerdings mitunter schwierig, sich "fix" für den Nachmittag zu verabreden bzw. generell Termine zu planen.
- Denn Fakt ist, dass sich in diesem Zusammenhang mit Änderung der Gesetzgebung über die Zeitbestimmung einiges verändert hat. Wurde nämlich bis vor wenigen Jahren noch behördlich bestimmt, wie es um die Datums- und Zeitangaben bestellt ist, so trat diese Regelung am 12. Juli 2008 außer Kraft.
Termine am Nachmittag - keine feststehende Uhrzeiten
- Nach wie vor richtet man sich mit Blick auf die uhrzeitspezifische Festlegung der Zeitabschnitte (Morgen, Mittag, Nachmittag, Abend, Nacht) noch an gewisse "althergebrachte" Richtlinien.
- Grundsätzlich gliedert sich demgemäß der Nachmittag in zwei Bereiche auf: der frühe und der späte Nachmittag. So teilt man den frühen Nachmittag in die Zeit zwischen 12.00 Uhr und 14.59 Uhr ein, der späte Nachmittag hingegen ist täglich zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr.
- Vor dem Hintergrund einer genauen Festlegung der Mittags- bzw. Nachmittagsruhe können die Gegebenheiten von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
- Während beispielsweise in München von 12 Uhr bis 15.00 Uhr die Mittagsruhe gesetzlich verankert ist, hat man in Rees in der Zeit von 12.30 bis 14.30 Uhr jegliche Lärmbelästigung zu vermeiden.
Wenn es also darum geht, nachmittägliche Verabredungen zu treffen, so genügt es nicht, dies "pauschal" für den Nachmittag zu tun. Sondern es sollte sinnvollerweise eine feste Uhrzeit verabredet werden.
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